Sonderthema "Die Rechtsanwälte"
Ewige Liebe besiegelt mit rechtlicher Basis
Wer bei der Eheschließung auf Nummer sicher gehen will, der sollte einen Ehevertrag abschließen.
Laut Eherecht herrscht zwar in Österreich das Gesetz der Gütertrennung, trotzdem entschließen sich immer mehr Paare für eine vertragliche Absicherung. Für viele stellt dieser rechtliche Vertrag aber ein Misstrauen dar, das den schönsten Tag im Leben trübt. Dem lässt sich entgegnen, dass finanzielle Streitigkeiten ebenfalls häufig zu Scheidungen führen – eine Absicherung kann in dieser Hinsicht also nicht schaden. Sollte es dennoch zu einer Beendigung der Ehe kommen, können damit kostspielige Streitigkeiten ausgeschlossen werden.
Der Ehevertrag
Sind die finanziellen Verhältnisse der Ehepartner sehr unterschiedlich, ist eine vertragliche Regelung zu empfehlen. Dies gilt vor allem für Unternehmer, deren Vermögen sich nicht so leicht aufteilen lässt.
Auch sind die Kosten für die Erstellung eines Ehevertrages bei einem Rechtsanwalt auf alle Fälle geringer als die Scheidungskosten einer strittigen Scheidung. Im Vertrag selbst werden nur die finanziellen Aspekte – wie Zugewinnausgleich oder die Höhe etwaiger Unterhaltszahlungen – und keine persönlichen Angelegenheiten geregelt. Der Vertrag kann vor oder nach der Hochzeit sowie während einer aufrechten Ehe abgeschlossen werden. Ohne einen Ehevertrag haftet jeder der Ehepartner selbst für seine Verbindlichkeiten und bleibt weiterhin Eigentümer seines Vermögens, das in die Ehe eingebracht oder erworben wurde. Möchte man allerdings andere Vereinbarungen treffen, muss ein notariell beurkundeter Ehevertrag abgeschlossen werden.
Doch was kann im Ehevertrag geregelt werden? In einem Ehevertrag können die Eheleute individuelle Vereinbarung für die Vermögensaufteilung, die Alimente für Kinder, den Ehegattenunterhalt und das Sorgerecht treffen. Ebenso können sie den Güterstand ändern. Möglich wäre hierbei die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.
Anwalt des Vertrauens
Spezielle Familienrechtsanwälte, die dafür zuständig sind, empfehlen jedoch eine eheliche Vereinbarung vor der Trauung, denn nach der Eheschließung besteht für den Ehepartner keine Verpflichtung, den Vertrag auch wirklich zu unterzeichnen. Wirksam wird die rechtliche Vereinbarung dann erst durch das Scheidungsurteil.
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