Nur so ist eine Vorzugsstimme gültig
Am 15. Oktober wählt Österreich einen neuen Nationalrat. Auch für die regionalen Abgeordneten steht viel am Spiel.
Der Wahlsonntag naht mit Riesenschritten und jeder wahlberechtige Österreicher ist dazu aufgerufen, von seinem Wahlrecht auch Gebrauch zu machen. Wählen kann bei der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 jeder, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr (aktives Wahlalter) erreicht hat. Wählen dürfen österreichische Staatsbürger und Auslandsösterreicher (das sind Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz jedoch im Ausland haben).
Vergabe einer Vorzugsstimme
Bei den Nationalratswahlen ist es möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme zu vergeben. Vorzugsstimmen können, müssen aber nicht vergeben werden.
Eine Vorzugsstimme ist auch gültig, wenn nur die jeweilige Person und keine Partei angekreuzt wird (die Stimme zählt dann für die wahlwerbende Partei).
Ungültig ist die Stimme allerdings, wenn ein Vorzugsstimmen-Kandidat und die gewählte Partei nicht überstimmen, z.B. SPÖ-Kandidat und FPÖ-Partei. In so einem Fall würde die Stimme für die wahlwerbende Partei und nicht für den Vorzugsstimmenkandidat zählen.
Auch wenn mehr als ein Bewerber pro Ebene genannt/angekreuzt wird, ist die Vorzugsstimmenvergabe ungültig. Auch Anhaken, Unterstreichen, oder eine sonstige Kennzeichnung am Stimmzettel werden als gültige Vorzugsstimme gewertet www.help.gv.at.
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