60 Jahre Promillegrenze im Straßenverkehr

Die Statistik für den Bezirk Leoben zeigt zwei Werte: Führerscheinentzugsverfahren durch Bezirkshauptmannschaft und Polizei. | Foto: WOCHE-Grafik/Sarah Becker
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  • Die Statistik für den Bezirk Leoben zeigt zwei Werte: Führerscheinentzugsverfahren durch Bezirkshauptmannschaft und Polizei.
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Vor 60 Jahren wurde die 0,8 Promillegrenze im Straßenverkehr eingeführt und im Jahr 1998 auf 0,5 Promille verschärft. Für Radfahrer gilt der damals festgelegte Grenzwert noch heute. Während der breiten Bevölkerung die Gefahren rund um Alkohol am Steuer inzwischen weitgehend bewusst sind, gibt es für das Fahren unter Drogeneinfluss bis heute nur eingeschränkte zielgerichtete Maßnahmen (z.B. der systematische Einsatz von Drogenvortestgeräten).

Was heute kaum vorstellbar ist, war bis Ende der 50er Jahre Realität: Das Fahren unter Alkoholeinfluss war in der Bevölkerung weit verbreitet und akzeptiert, klare rechtliche Rahmenbedingungen gab es nicht. Erst ab dem Jahr 1955 wurde die Möglichkeit, eine Lenkberechtigung bei beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit zu entziehen, geschaffen. Klare Promillegrenzen waren allerdings nicht festgelegt. Dies wurde im Jahr 1961 mit der Etablierung der 0,8 Promillegrenze nachgeholt.
In den darauffolgenden Jahren und Jahrzehnten begann schließlich auch das gesellschaftliche Umdenken.

„In den 1980er und 1990er Jahren ist die Zahl der bei Alkoholunfällen Verletzten und Getöteten sogar stärker zurückgegangen als die allgemeinen Unfallzahlen."
Armin Kaltenegger,
Leiter des Bereichs Recht & Normen im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)

Kein Kavaliersdelikt

Allerdings: Seit 20 Jahren stagniert der Rückgang und verläuft parallel zu den Nicht-Alkoholunfällen. Das heißt: Relativ gesehen gibt es bei der Zahl der Verletzten und Getöteten durch Alkoholunfälle trotz umfassender und strenger Sanktionen seit 20 Jahren weder Besserungen noch Verschlechterungen.

Besonderheit im Bezirk Leoben

Die Statistik im Bezirk Leoben zeigt, dass sich die Zahl der Führerscheinentzüge in den vergangenen Jahren knapp um hundert pro Jahr "eingependelt" hat. Die Infografik zeigt zwei Werte, denn die Verfahren des Führerscheinentzuges führt die Bezirkshauptmannschaft Leoben wie auch die Polizeidirektion Leoben (für Fahrzeuglenker mit Wohnsitz in der Stadt Leoben) durch.
Unfallanalysen des KFV zeigen zudem, dass in den letzten Jahren (2017 - 2019 im Vergleich mit 2014 - 2016) sogar ein Anstieg tödlicher Unfälle im Zusammenhang mit Alkohol festzustellen war. Im Coronajahr 2020 verstarben mit 18 Personen wieder etwas weniger Personen aufgrund von Straßenverkehrsunfällen mit Alkohol als Hauptunfallursache.

Deutliches Umdenken

Erfreuliche Ergebnisse liefert eine Befragung des KFV unter 1.000 in Österreich wohnhaften Personen: Hier zeigt sich gerade bei jüngeren Verkehrsteilnehmern unter 40 Jahren deutliches Umdenken. Jüngere Lenker sind sich dabei auch der hohen Unfallgefahr deutlicher bewusst: Sie bewerten das Fahren mit 0,5 Promille als gefährlicher als die älteren Verkehrsteilnehmer.
Verglichen mit anderen europäischen Ländern ist die Akzeptanz von Fahren unter Alkoholeinfluss in Österreich allerdings dennoch nach wie vor vergleichsweise hoch: Im Zuge der europäischen Befragung ESRA gaben 28 Prozent der österreichischen Befragten an, dass sie sich zutrauen, nach einem Glas Alkohol ein Fahrzeug zu lenken. Im europäischen Schnitt waren es nur 13 Prozent der Befragten. Entsprechend gaben auch knapp 31 Prozent der Österreicher an, in den letzten 30 Tagen vor der Befragung nach Alkoholkonsum mit dem Pkw gefahren zu sein (Europa-Durchschnitt: 21 Prozent).

Die Statistik für den Bezirk Leoben zeigt zwei Werte: Führerscheinentzugsverfahren durch Bezirkshauptmannschaft und Polizei. | Foto: WOCHE-Grafik/Sarah Becker
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