Leoben: Entsorgung von Problemstoffen – speziell Lithium-Ionen-Akkus

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Coronavirus: Update der Maßnahmen der Stadt Leoben
LEOBEN. (19.03.2020) Weitere Maßnahmen bzw. Informationen seitens der Stadt Leoben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit:
Entsorgung von Problemstoffen – speziell Lithium-Ionen-Akkus: Bürgerinnen und Bürger, die solche Problemstoffe zu entsorgen haben, können von Montag bis Freitag zwischen 7 und 13 Uhr die Mobil-Nummer 0676/844062270 (Herr Gwandner) anrufen und einen Termin zur Übergabe des Lithium-Ionen-Akkus vereinbaren.
Bei dieser Terminvereinbarung müssen Namen, Telefonnummer sowie die Art des Akkus (lose bzw. fix verbaut) bekanntgegeben werden.
Abgabe im Städtischen Wirtschaftshof
Der Problemstoff kann dann von den Bürgerinnen und Bürgern zur vereinbarten Zeit in einen dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Behälter beim Wirtschaftshof in Leoben-Donawitz abgegeben werden. Der Akku wird danach von Mitarbeitern des Wirtschaftshofs aus dem Behälter entnommen, Pole abgeklebt bzw. beschädigte, aufgeblähte Akkus in eine Kunststofffolie gegeben und dann verbracht. Geräte mit fix verbauten Lithium-Ionen-Akkus (E-Bike, Rasenroboter etc.) können ebenfalls am Wirtschaftshof gegen Voranmeldung abgegeben werden.
Eine Übernahme des Akkus am Wirtschaftshof ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung und somit ohne Aufsicht ist untersagt (Brandgefahr).
Bitte entsorgen Sie Batterien und Akkus nicht über den Restmüll! Batterien mit Ausnahme von Lithium-Ionen-Akkus können auch im Einzelhandel kostenlos zurückgegeben werden.
Sperrmüll, Baumschnitt, Alttextilien
Es wird nochmals dringendst ersucht, anfallenden Baumschnitt bzw. Sperrmüll derzeit zu Hause aufzubewahren. Das Altstoffsammelzentrum muss aus Sicherheitsgründen – speziell für die Bediensteten – gesperrt bleiben!
Auch mögen die Altkleider-Behälter derzeit nicht befüllt werden!
Die Müllentsorgung bleibt weiterhin in der gewohnten Form aufrechterhalten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Müllfahrzeuge mit einer Sondergenehmigung ausgestattet sind und daher auch bei Fahrverboten einfahren dürfen, da ansonsten teilweise die Entleerung der Müllgebinde nicht möglich wäre.
Mit vermehrten Straßenwaschungen wird versucht, die Staubentwicklung noch weiter hintanzuhalten.
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