AK-Konsumentenschutz
Telefonisch abgeschlossene TV-Abos sind rechtswidrig
Telefonisch abgeschlossene TV-Abos ohne nachfolgenden schriftlichen Vertrag sind laut AK-Konsumentenschützer rechtswidrig.
"Probleme mit dem Fernsehsender Sky beschäftigen uns nahezu jede Woche. Vor allem geht es um Rechtswidrigkeiten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen", berichtet Guido Zeilinger, Leiter des Kompetenzzentrums für Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Leoben. Doch der TV-Sender hat vor Gericht einen Rückschlag erlitten. In einem von der Arbeiterkammer veranlassten Verfahren wurden telefonisch abgeschlossene Abos als rechtswidrig bestätigt.
In der Praxis komme es häufig vor, dass über Telefonmarketing versucht wird, Konsumenten zum Abschluss eines Vertrages mit dem Bezahlfernsehsender zu bewegen. Wer zu einem Abo im Gespräch zustimmt, bekommt danach offenbar schon den fertigen Vertrag von Sky. Der TV-Sender soll dann auch gleich das fällige Entgelt kassieren.
Klage gegen Sky
Diese Praxis bezeichnen die AK-Konsumentenschützer als rechtswidrig. "Ein mündlich abgeschlossenes Abo muss schriftlich bestätigt werden", erklärt Zeilinger. Sky gehe laut Konsumentenschützer aber offenbar davon aus, dass ein Abo-Vertrag bereits am Telefon endgültig zustande kommt. Die Arbeiterkammer brachte daher – beauftragt vom Verein für Konsumenteninformation – eine entsprechende Klage ein. Diese hatte vor dem Oberlandesgericht Wien jetzt Erfolg. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, der Fall geht an den obersten Gerichtshof.
Beratung beim Konsumentenschutz
Mittlerweile soll Sky Kunden im Nachhinein die Verträge zuschicken. "Vielleicht erkennt man bei Sky, dass die bisherige Vorgangsweise mit den rechtlichen Gegebenheiten nur schwer in Einklang zu bringen war", sagt Zeilinger. Man sei jedoch nicht zur Unterschrift verpflichtet, dann komme auch kein Vertrag zustande.
Guido Zeilinger: "Wer aus einem Abo aussteigen will, kann sich beim Konsumentenschutz beraten lassen."
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