Bitte nicht: Motor im Stillstand warmlaufen lassen

Das ,Warmlaufenlassen' des Motors stellt eine vermeidbare Luftverunreinigung dar. | Foto: WS-Design/Fotolia
  • Das ,Warmlaufenlassen' des Motors stellt eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.
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Bei Minusgraden gehört das Schaben der Eiskratzer schon zum alltäglichen Wintergeräusch. Manchmal auch das Brummen des Motors – eine Unart, die sowohl für das Fahrzeug als auch für die Umwelt schädlich ist. Den Motor am Stand laufen zu lassen ist ausdrücklich verboten. Der Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln reicht bis zu 5.000 Euro, üblich sind in solchen Fällen Strafen von 75 bis 150 Euro.

Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG)

"Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (...) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. (…) 'Warmlaufenlassen' des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar."

Mehr Abgase, höherer Verschleiß
Wer einen Verbrennungsmotor im Stillstand warmlaufen lässt, riskiert aber nicht nur eine Strafe, sondern schädigt auch Umwelt und Auto. Im Stand benötigt der Motor viel länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht. In dieser Phase ist der Verschleiß der Motorkomponenten erhöht. Außerdem stoßen Motoren im kalten Zustand eine vielfache Menge an Abgas aus, da die Abgasnachbehandlungseinrichtungen noch nicht auf Temperatur sind.

Trockentuch hilft besser als die kalte Lüftung
Die Ausrede, dass man mit dem laufenden Motor eine beschlagene Scheibe schneller freibekommt, zählt hier nicht. Ist die Sicht, z. B. durch ein Beschlagen der Scheiben, beeinträchtigt, hilft ein Trockentuch wesentlich besser als die noch kalte Lüftung.

Darüber hinaus kann man ein Beschlagen der Scheibe durch einfache Maßnahmen gering halten.

  • Innenraumfilter regelmäßig tauschen
  • die Scheiben innen reinigen
  • Innenraum möglichst trocken halten - also Fußmatten abwischen und Schuhe, Kleidung sowie Ladung, z. B. Ski und Rodel, vor dem Einsteigen vom Schnee befreien

Quelle: ÖAMTC

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