Aus- und Weiterbildung
Lehre, Matura – oder doch beides?

Weinberatung und Service: zwei Bereiche, die zu einer Ausbildung im Gastronomiebereich zählen | Foto: Kadmy/Fotolia
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Die Frage nach der geeigneten Schule stellt sich nicht nur bei der Einschulung, sondern auch bei jedem weiteren Wechsel: Eintritt in die Grundschule, Übergang in die weiterführende Schule und in die Oberstufe. Bei der Schulwahl stehen Kindern, Jugendlichen und auch deren Eltern wichtige Entscheidungen bevor, wie der Bildungsweg weiterverlaufen soll.
Nach der Volksschule stehen entweder eine der Neuen Mittelschulen (NMS) oder die Unterstufe einer der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) zur Auswahl. Die Lehrpläne dieser Schultypen haben vieles gemeinsam, durch pädagogische Konzepte und schulautonome Schwerpunkte sind aber auch Unterschiede merkbar. Nach Vollendung der 8. Schulstufe stehen junge Menschen erneut vor einer wichtigen Entscheidung: Je nach Interessen können sie die AHS-Oberstufe absolvieren oder an eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule wechseln. Viele junge Menschen entscheiden sich auch für eine Lehre, entweder mit oder ohne Matura.

Auf Bedürfnisse eingehen

Egal wofür man sich entscheidet, bereits im Vorfeld eines Schulwechsels gilt es sich Gedanken über mögliche Veränderungen zu machen: Die Anzahl der unterrichteten Schulfächer, die von mehreren unterschiedlichen Lehrern unterrichtet werden, nimmt möglicherweise zu. In Folge kann es auch sein, dass sich das Lerntempo steigert und die Menge der Hausaufgaben zunimmt. Einhergehend sind häufig auch der gesteigerte Anspruch an die Konzentrationsfähigkeit und an das selbstständige Lernen. Auch soziale Veränderungen wie neue Mitschüler und die ungewohnte Schulumgebung müssen verarbeitet werden.
Es kann außerdem sehr hilfreich sein, den Leistungsstand des Kindes frühzeitig mithilfe des Klassenlehrers einzuschätzen. Außerdem lohnt es sich, das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler bereits in der 7. und 8. Schulstufe zu überprüfen. Professionelle Nachhilfeanbieter bieten dies an. So lässt sich durch Einstufung der jeweiligen Stärken und Schwächen der geeignete Bildungsweg für das Kind leichter finden.

Wer sich für eine Lehre entscheidet

Den Beginn eines Lehrverhältnisses besiegelt der Lehrvertrag. Dieser muss schriftlich abgeschlossen und vom Lehrberechtigten sowie vom Lehrling unterschrieben werden. Bei minderjährigen Lehrlingen müssen zusätzlich auch die Erziehungsberechtigten unterzeichnen. Der Lehrbetrieb muss den Lehrling bei der Gebietskrankenkasse und in der Berufsschule anmelden. Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen. Im Gegenzug müssen sie sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und regelmäßig die Berufsschule besuchen. Lehrlinge erhalten als Entgelt eine Lehrlingsentschädigung. Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt das Überstundenverbot.

Gastronomie sucht dringend Arbeitskräfte

Der Lehrberuf Gastronomiefachfrau oder -mann wurde im Juli 2005 geschaffen. Er ersetzt die Doppellehre zum Koch beziehungsweise zum Restaurantfachmann und dauert vier Jahre. Doch immer weniger Jugendliche wollen sich dem enormen Arbeitspensum, das dieser Job zu Stoßzeiten mit sich bringt, ausliefern. Ungeliebte Arbeitszeiten wie samstags, sonntags oder feiertags beziehungsweise auch bis in die Abend- und Nachtstunden sind vielfach unbeliebt. Dabei stellt sich der Beruf bei näherer Betrachtumg als äußerst interessant und vor allem sehr kommunikativ und abwechslungsreich dar. Vor allem lässt er sich perfekt mit eventuell geplanten Aufenthalten im Ausland verbinden.

Vielfältige Ausbildung

Gastronomiefachleute beherrschen alle Bereiche der Gastronomie. Sie können sowohl in der Küche arbeiten als auch im Gästeservice tätig sein. Im Bereich der Küche bereiten sie nicht nur die Speisen zu, sondern sind auch für den Einkauf und die Lagerung der Waren verantwortlich. Man lernt verschiedene Kochverfahren, Schneiden, die Herstellung verschiedenster heimischer oder internationaler Vor-, Haupt- und Nachspeisen, das dekorative Anrichten von Speisen, die Zubereitung von Kaffeespezialitäten sowie verschiedener Mix- und Mischgetränke im Barbereich. Auch die Kenntnis von Lebensmittelgesetzen und Hygienebestimmungen gehören zur Ausbildung.

Weitere Aufgabengebiete

Im Servicebereich werden Bestellungen aufgenommen, bestellte Speisen und Getränke serviert, Tische abgeräumt und kassiert. Natürlich gehören auch betriebswirtschaftliche Bereiche zur Ausbildung wie beispielsweise die Berechnung von Speisen, die Kalkulation von Veranstaltungen, die innerbetriebliche Abrechnung und vieles mehr.

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