Was bei Gutscheinen zu beachten ist

Grundsätzlich sind alle Gutscheine 30 Jahre lang gültig. Einzige Ausnahme sind Dienstleistungsgutscheine. | Foto: Pexels
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  • Grundsätzlich sind alle Gutscheine 30 Jahre lang gültig. Einzige Ausnahme sind Dienstleistungsgutscheine.
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In den Tagen nach Weihnachten wird eifrig umgetauscht und eingelöst. Wer sich wieder einmal nicht entscheiden konnte, was er denn schenken sollte, greift schlussendlich gerne auf Gutscheine zurück. Eigentlich macht es deutlich mehr Sinn, statt eines Gutscheins – der womöglich nur in einem Geschäft gültig ist – Bargeld zu verschenken. Denn Bargeld verliert nie an Gültigkeit.

Sofort einlösen

Guido Zeilinger, Konsumentschützer der Arbeiterkammer, rät dazu, Gutscheine gleich einzulösen. "Grundsätzlich gilt eine Devise: So rasch wie möglich einlösen. Ich habe immer eine Gefahr. Wenn ich den Gutschein bei nur einem Unternehmen gekauft habe, dann besteht immer die Möglichkeit, dass er wertlos wird. Das kann passieren, wenn das Unternehmen in Konkurs geht."
Das ist aber auch der einzige Grund. Wenn eine Firma den Standort an einen anderen Ort verlagert, behält der Gutschein seine Gültigkeit, außer es übernimmt ein anderer Inhaber.
Zeilinger verdeutlicht das anhand eines Beispiels: "Herbert M. GmbH und Co KG geht in Konkurs, drei Monate später eröffnet der Sohn ein neues Unternehmen mit dem Namen Herbert M. und Sohn GmbH und Co KG. Dann ist es eine andere Firma, der Kunde bemerkt aber den Unterschied gegebenfalls nicht sofort und der Gutschein gilt nicht mehr. Dasselbe passiert, wenn die Firma nach einem Konkurs nur die Geschäftsform von Franz H. KG auf Franz H. OG ändert."
Gelten die Gutscheine für eine ganze Stadt, zum Beispiel Liezener Einkaufsgutscheine, dann wird das Risiko natürlich drastisch minimiert.

Befristung möglich

Gutscheine gelten in der Regel immer 30 Jahre lang. Ausnahmen sind Dienstleistungsgutscheine wie zum Beispiel einmal Haareschneiden oder ein Hotelgutschein für zwei Nächte ohne fixen Betrag. "Das ist deswegen so, weil sich die Preise ändern können", sagt Zeilinger. Befristungen unter zwei Jahren sind jedoch gänzlich unzulässig.
Reine Geldwertgutscheine sind also immer 30 Jahre lang gültig. Selbst wenn am Gutschein ein Ablaufdatum draufsteht, gilt dieser 30 Jahre. Wiederum ein Beispiel: Wenn jemand am 31. Jänner 2017 einen Gutschein kauft, welcher mit den Worten "gültig bis 31. Jänner 2018" gekennzeichnet ist, so gilt der Gutschein trotzdem 30 Jahre ab Kauf des Gutscheins. Das Ablaufdatum ist also hinfällig.

Im Konkursfall

"Gutscheine kann ich bei einem Konkurs natürlich anmelden. Allerdings kostet alleine die Anmeldung dafür 25 bis 30 Euro und wenn ich dann zehn Prozent vom Wert bekomme, macht das keinen Sinn", so Guido Zeilinger.

Grundsätzlich sind alle Gutscheine 30 Jahre lang gültig. Einzige Ausnahme sind Dienstleistungsgutscheine. | Foto: Pexels
Guido Zeilinger ist Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer.
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