Für Diabetes-Schüler bleibt ein Graubereich

Die Frage, um die es geht: Wer kontrolliert Zuckerspiegel bei Schulanfängern? | Foto: Fotolia/Africa Studio
  • Die Frage, um die es geht: Wer kontrolliert Zuckerspiegel bei Schulanfängern?
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Kein Recht auf Schulassistenz. Alles beruht auf Bereitwilligkeit. Sozialressort und Landesschulrat sind noch uneins. Lösung in Sicht.

Unsere Geschichte in der vergangenen Ausgabe über den Spießrutenlauf von Schulanfängern mit Diabetes hat für Diskussion gesorgt. Auch nach vielen Nachfragen bleibt ein Graubereich über die Zuständigkeiten. Die Frage ist: Haben Schulanfänger mit Diabetes Anspruch auf eine medizinische Assistenz? Und wer bezahlt das?

Aus dem Büro der Soziallandesrätin Doris Kampus heißt es: "Es handelt sich dabei um eine Erkrankung und keine Behinderung. Somit können auch keine Leistungen wie die Schulassistenz in Anspruch genommen werden.

Im gegenständlichen Fall hat auch das Landesverwaltungsgericht die Rechtsansicht der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag bestätigt, dass es unter dem Hinweis auf das Behindertengesetz keine Zuständigkeit gibt. Zuständig ist vielmehr die Bildungsdirektion beziehungsweise das jeweilige Lehrpersonal."

Diesen Ball will sich die Bildungsdirektion so nicht zuspielen lassen. Landesschularzt Günter Polt: "Der §66b des Schulunterrichtsgesetzes hat den Sinn Lehrer, die freiwillig kranke Kinder medizinisch erweitert betreuen, rechtlich abzusichern. Es ist eben dort aber auch explizit festgehalten, dass diese Übernahme freiwillig erfolgt und den Lehrern nicht angeordnet werden kann. Was grundsätzlich auch Sinn macht: Ein Pädagoge ist für den Unterricht ausgebildet und nicht als medizinisches Personal. Das System kann sich nicht auf diese freiwillige Leistung verlassen und Zuständigkeiten abwälzen. Aus dieser guten Regelung nun quasi die Lehrer zu einer 'berufsentfremdeten' Tätigkeit verpflichtet zu sehen, ist eigentlich eine Provokation den Lehrern gegenüber."

Hubert Reininger vom Verein Diabär – der Verein wurde von betroffenen Eltern gegründet und setzt sich für die Verbesserung der Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen ein: "In der Steiermark sind pro Jahr 30 bis 40 Kinder betroffen. Laut Landesgesetz gibt es keinen Anspruch auf Assistenzleistung. Man ist auf die Bereitwilligkeit und den Willen der beteiligten Personen angewiesen. Wir brauchen einen gesetzlichen Leitfaden dazu."

Jetzt aber dürfte Bewegung ins Spiel kommen: "Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner wird sich um einen ,Runden Tisch' mit Soziallandesrätin Doris Kampus sowie Experten bemühen, damit die Angelegenheit nicht ins Stocken gerät", heißt es aus dem Büro der Bildungsdirektion.

Kommentar:

Jetzt kommt doch Bewegung ins Spiel

In der Steiermark sind es 30 bis 40 Kinder mit Diabetes, die heuer mit der Schule beginnen. Im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag sind es drei. Anscheinend zu wenig, um rundherum eine gesetzliche Regelung zu schaffen, damit Kinder und Eltern beruhigt und medizinisch gut versorgt an den Schulstart gehen können. Behindert oder krank, diese Frage dürfte der Knackpunkt sein. Es gibt eine Einschätzungsverordnung des Sozialministeriums die besagt: Insulinpflichtiger Diabetes mellitus ist bis zum 18. Lebensjahr explizit mit einer Behinderung von 50 Prozent ausgewiesen. Trotzdem beharrt das Sozialressort des Landes und sogar das Landesverwaltungsgericht darauf, dass es sich bei Diabetes um eine Erkrankung und keine Behinderung handelt. Somit können demnach auch keine Leistungen wie die Schulassistenz in Anspruch genommen werden – verwiesen wird sogar aufs Behindertengesetz. Jetzt aber kommt Bewegung ins Spiel: Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner will einen "Runden Tisch" mit Soziallandesrätin und Experten einberufen, damit es eine praktikable Lösung für Kinder und Eltern gibt.

Mehr dazu:
Spießrutenlauf für Schulanfänger mit Diabetes

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