Beschlossen
Individuelles Winterfahrverbot übers Alpl tritt noch heuer in Kraft
Im November wurde vom Land Steiermark ein innovatives LKW-Winter-Fahrverbot über das Alpl auf der B72 und das Gaberl auf der B77 in Begutachtung geschickt. Nach Prüfung der eingelangten Stellungnahmen kommt die Verordnung nun noch in diesem Jahr zur Umsetzung.
Am heutigen Donnerstag hat die Steiermärkische Landesregierung grünes Licht für die Verordnung gegeben. „Ich bin sehr froh, dass wir diese innovative Verordnung noch in diesem Jahr beschließen konnten. Damit erhöhen wir die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Straßen deutlich und steigern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in der Region. Außerdem stellen wir sicher, dass die Qualitätsverbesserung nicht am Rücken der lokalen Wirtschaft herbeigeführt wird“, sagt Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stv. Anton Lang.
Über 7,5 Tonnen müssen bei Schnee umkehren
Mit der Verordnung für die B 72 und die B 77 wird, für die Zeit von 1. November bis 15. April eines jeden Jahres ein Winterfahrverbot für Lkw mit über 7,5 t Gesamtgewicht erlassen, sofern winterliche Fahrverhältnisse vorliegen. Diese Voraussetzungen werden durch die Verordnung genau festgelegt. Das Fahrverbot findet seine Ursache darin, dass Lkws besonders bei Schnee oder Eis aufgrund der ungünstigen Gewichtsverteilung, selbst bei angelegten Schneeketten, fallweise hängenbleiben und damit die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigt wird. Wie bei Kettenpflichten und Straßensperren durch den Straßenerhaltungsdienst auch, werden Lkws rechtzeitig und vor allem bei Umkehrmöglichkeiten bzw. an Stellen, wo es noch Ausweichmöglichkeiten gibt über eine Sperre informiert. Zusätzlich erfolgt eine Information des ORF-Verkehrsfunks sowie weiterer Einrichtungen.
Ausweichrouten:
Von Birkfeld aus – an der Kreuzung zur L405 (Vorauer Straße) und der L448 (Gschaider Straße) sowie in Ratten an der Kreuzung mit der L407 (Feistritzsattelstraße) in Richtung Norden.
Von der anderen Seite des Alpls kommend Richtung Süden: am Kreuzungsbereich mit der L135 (Krieglacher Straße) und im Kreuzungsbereich mit der L118, der Semmering Begleitstraße.
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