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Führerschein Klasse C und D
Lkw- und Bus-Schein mit Ablaufdatum

Inhaber von befristeten Führerscheinen müssen selber an die Verlängerung denken und werden nicht schriftlich daran erinnert. | Foto: Kofler
  • Inhaber von befristeten Führerscheinen müssen selber an die Verlängerung denken und werden nicht schriftlich daran erinnert.
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Führerscheine der Klassen C und D sind grundsätzlich befristet – die Frist müssen Sie selbst im Auge behalten.

Seit dem Jahr 2013 haben alle Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit. Lkw- und Busfahrer müssen ihren Führerschein aber grundsätzlich verlängern lassen. Hier gilt es, einige Fristen zu beachten – seit 2016 werden Inhaber von befristeten Führerscheinen nicht mehr an den Befristungsablauf erinnert. Betroffen sind Inhaber von Führerscheinen der Klassen C (LKW) und D (Busse) sowie bei Vorliegen gesundheitlicher Probleme auch die Führerscheinbesitzer anderer Klassen. Personen, die nach dem 1. November 1997 einen Führerschein erworben haben, finden das Datum ihrer Befristung bereits auf dem Führerschein.
Für alle ab 19. Jänner 2013 erteilten Lenkberechtigungen der Klassen C und D gilt je nach Alter folgende Befristung: Für Fahrzeuglenker unter 60 Jahren ist der Führerschein auf jeweils fünf Jahre befristet, ab 60 Jahren auf jeweils zwei Jahre.
Personen, denen vor dem 1. November 1997 ein Führerschein der oben genannten Klassen ausgestellt wurde, läuft dieser mit dem 48. Geburtstag ab. Der Antrag auf Verlängerung sollte daher unbedingt früh genug gestellt werden.

Was ist zu tun?

Sollte der C/D-Führerschein bereits abgelaufen sein, hat man noch immer 18 Monate Zeit, bei der Behörde den Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung zu stellen. Sollte man auch diese Frist von 18 Monaten übersehen, bekommt man den Führerschein für diese Klasse/n nur wieder erteilt, wenn man eine praktische Führerscheinprüfung macht.
Für die Verlängerung des Führerscheins braucht der Fahrzeuglenker eine führerscheinärztliche Untersuchung für die entsprechende Führerscheinklasse von einem Arzt, der diese Untersuchung durchführen darf. Welche Ärzte dies sind, kann man auf der Behörde oder in den Fahrschulen erfragen. Mit diesem ärztlichen Gutachten und einem EU-Passfoto einfach früh genug auf die Bezirkshauptmannschaft zur Bürgerservicestelle gehen und einen Antrag auf Verlängerung stellen.

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