Anfragebeantwortung
Zuschütten der Mürzer Teergrube ist keine Option

Die "Teergrube Schöller-Bleckmann" bei der Stadteinfahrt Mürzzuschlag wird noch bis Jänner 2025 untersucht. | Foto: Hofbauer
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Nachdem der Landtagsklub der Grünen, in Person von der in Mürzzuschlag aufgewachsenen Abgeordneten Lara Köck, eine schriftlichen Anfrage an Umweltlandesrätin Ursula Lackner in Bezug auf das weitere Vorgehen bei der Teergrube bei der Stadteinfahrt eingebracht hat, liegen nun Antworten vor. 

MÜRZZUSCHLAG/STEIERMARK. "Stellt die aufgebrochene Teergrube entlang der Mürzzuschlager Stadteinfahrt eine Gefahr für das Grundwasser dar? Sind die Geruchsbelästigungen gesundheitsgefährdend? Was wurde bereits unternommen, um gesundheits- und umweltschädliche Auswirkungen zu vermeiden? Und wie sieht das Sanierungskonzept konkret aus?", so die Fragen die im November des vergangenen Jahres seitens der Grünen Steiermark an Umweltlandesrätin Ursula Lackner ergangen sind.

Untersuchungen laufen bis 2025

In einer schriftlichen Beantwortung vom 18. Jänner heißt es dazu, dass der Untersuchungszeitraum für die "Teergrube Schöller-Bleckmann" von 01. 12. 2022 bis 31. 01. 2025 festgelegt wurde. Diese Untersuchungen umfassen die Überprüfung des Kampfmittelverdachts, die Ermittlung der Verunreinigung der Bodenzone sowie des Grundwassers und die allgemeinen Schadstoffmengen. Zudem sollen die Untersuchungen eine Abschätzung der zukünftigen Ausbreitung der Verunreinigungen im Grundwasser hervorbringen. 

Noch keine Grundwasser-Verunreinigungen festgestellt

Es gibt Hinweise, dass im Jahr 1945 Munition und andere explosive Stoffe abgelagert wurden. Bis dato wurden keine Grundwasser-Verunreinigungen festgestellt. Im Abstand von drei Monaten werden dahingehend an vier Terminen Grundwasserproben entnommen. Bislang wurden keine geruchs- und humanmedizinisches Gutachten eingeholt, "da die von Teer ausgehenden Gerüche keine Gesundheitsgefährdung darstellen", heißt es seitens des Landes. 

Sanierung durch Verursacher oder durch den Bund

Sollten sich bei der Gefährdungsabschätzung durch das Umweltbundesamt, erhebliche Gefährdungen für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt ergeben, wird die Teergrube als Altlast in der Altlastenatlas-Verordnung ausgewiesen. Im Falle dessen ist vom Verursacher ein Sanierungsprojekt einzureichen., welches vom Landeshauptmann als Altlastenbehörde genehmigt wird. "Sollte kein Projekt eingereicht werden, wird eine Sanierung durch den Bund durchgeführt", heißt es in der Anfragebeantwortung. Wie genau diese Sanierung erfolgen wird, hängt ab von den Untersuchungsergebnissen. "Ein 'Zuschütten' einer Teergrube entspricht jedenfalls nicht dem Stand der Technik!", so der Wortlaut. 

Für Grüne gehen die Maßnahmen nicht weit genug

Für die Grüne Landtagsabgeordnete Lara Köck sowie Gemeinderätin Ilse Schmalix ist der lange Untersuchungszeitraum bis 2025 nicht nachvollziehbar: "Für die leidgeplagten Mürzzuschlager:innen grenzt dieser Zeitrahmen an einen schlechten Scherz – zumindest dann, wenn nicht sofort vollständig gutachterlich abgeklärt wird, dass Gefährdungen für die Bevölkerung bis dahin ausgeschlossen werden können. Und dies geht aus den Antworten nicht hervor“, so die beiden Politikerinnen.

Sauer stößt den beiden auch das Nichteinholen des Geruchsgutachtens auf: "Ob eine Geruchsbelästigung besteht und diese sich negativ auf die Gesundheit von Menschen auswirkt, kann ausschließlich durch Sachverständige bzw. ein geruchs- und humanmedizinisches Gutachten ermittelt werden. Natürlich gibt es Dämpfe, die keine Schadstoffe enthalten und daher nicht unmittelbar gesundheitsschädlich sind. Aber auch diese Dämpfe können allein aufgrund der Geruchsbelastung zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen“, so Köck, die verspricht weiter darauf zu pochen, dass "die Erhebungen und Beseitigungen möglichst rasch und ohne Gefährdung der Bevölkerung voranschreiten."

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