Postfiliale vor der Schließung
Der Krieglacher Standort soll geschlossen werden. Suche nach einem Post-Partner.
Seit zwei Wochen sucht die Österreichische Post AG in Krieglach einen Post-Partner. "Die wirtschaftliche Bilanz der Postfiliale in Krieglach ist negativ", sagt Post-Pressesprecher Philipp Teper. Gespräche mit Interessenten werden bereits geführt.
Am 19. September wurde bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), die für Regulierungsangelegenheiten des Postwesens zuständig ist, die Schließung der Postfiliale in Krieglach angemeldet. Sie überprüft in den nächsten drei Monaten die Schließung, die demnach frühestens am 19. Dezember möglich ist.
"Nahtloser Übergang"
"Die Post und die Gemeinde sind an einer optimalen Lösung für Krieglach interessiert. Es wird an einem nahtlosen Übergang mit einem Post-Partner gearbeitet", so Teper. Für die beiden Mitarbeiter in der Postfiliale in Krieglach wird es, wie es heißt, "verschiedene Optionen geben". Sie werden weiterhin bei der Post beschäftigt bleiben.
"Der jährliche Abgang der Postfiliale in Krieglach lag in der Größenordnung von 80.000 bis 90.000 Euro", sagt Krieglachs Bgm. Regina Schrittwieser. Sie betont die für Post-Partner mögliche Steigerung der Kundenfrequenz. "Einige haben schon Interesse angemeldet", so Schrittwieser weiter.
Im Rahmen des Universaldienstes bietet ein Post-Partner die gleichen postalischen Dienstleistungen an wie eine Postfiliale. Wird Krieglach geschlossen, gibt es im ehemaligen Bezirk Mürzzuschlag nur mehr in Mürzzuschlag und Kindberg einen Eigenbetrieb der Post. In den meisten Gemeinden wird bereits mit dem Post-Partner-Modell gearbeitet, indem Papier-, Lebensmittel- oder Getränkehändler, Gemeinden, Bäckereien oder Trafiken Post-Geschäftsstellen betreiben.
Details
Die Post ist gesetzlich verpflichtet, dass bundesweit mind. 1.650 Filialen (Eigenbetrieb, Post-Partner) zur Verfügung stehen. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und in Bezirkshauptstädten muss für mehr als 90% der Einwohner eine Filiale in max. 2 km, in allen anderen Regionen in max. 10 km erreichbar sein. Eigenbetriebene Geschäftsstellen dürfen nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung dauerhaft ausgeschlossen, und die Erbringung des Universaldienstes durch eine andere eigen- oder fremdbetriebene Geschäftsstelle gewährleistet ist. Voraussetzungen für Post-Partner: Ausreichend freie Geschäftsfläche (5-6 m²) und Lagerfläche (ca. 10 m²), Gewerbeberechtigung (§34 GewO), Mindestöffnungszeit 20 Stunden/Woche, barrierefreier Zugang, rauchfrei.
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