Neues aus dem Gericht
Wenn man von der Drogendealerin auch Katzen kauft

MeinBezirk.at berichtet regelmäßig über die Verhandlungen am Bezirksgericht Judenburg. | Foto: Pixabay
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MeinBezirk.at berichtet regelmäßig über die Verhandlungen am Bezirksgericht Judenburg. Dieses Mal waren auch Schülerinnen und Schüler der Mittelschule anwesend.

JUDENBURG. Vier einst betrunkene Damen und einen Jugendlichen, der statt Cannabis zwei Katzen gekauft haben will, hatte Richterin Helene Bader bei ihrer Verhandlung im Bezirksgericht Judenburg geladen. Mit dabei waren 40 Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Seckau, die ziemlich erstaunt waren, wie es bei Gerichtsverhandlungen zugeht.

Ziemlich betrunken

Die 43-jährige Murtalerin war mit drei Freundinnen bei einer Sportveranstaltung in Seckau. Nächste Station war ein Grillfest in Knittelfeld und danach war in Spielberg Endstation. „Ich bin beim Kreisverkehr auf eine Gehsteigkante aufgefahren, mein Auto ist aufgesessen, dabei wurde die Ölwanne beschädigt“, berichtet sie der Richterin. Sie habe ihre Beifahrerinnen gebeten, auszusteigen. Dann habe sie das Warndreieck aufgestellt und die Polizei gerufen. „Ich habe alle gefragt, ob ihnen etwas passiert sei, alle haben verneint.“ Dennoch ließen sich die Damen im LKH durchchecken. Es wurden Prellungen und Erschütterungen festgestellt sowie „leichte Kopfschmerzen“, berichteten sie der Richterin.

Eine 43-jährige Murtalerin ist mit knapp 2 Promille noch mit dem Auto gefahren. | Foto: Pixabay
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Sie könnten auch durch den Alkoholkonsum verursacht worden sein, denn schließlich gaben alle drei Frauen an, dass sie ziemlich betrunken gewesen seien. Schmerzensgeld wollten sie alle nicht fordern. Schlimmer ergeht es der Lenkerin. Bei ihr wurden nahezu zwei Promille gemessen.

„Ich war erstaunt, weil ich fast nichts getrunken habe."
43-jährige Angeklagte

Ob sie das Messergebnis anzweifle, wollte der Bezirksanwalt wissen. „Das nicht, aber erstaunt war ich schon“, sagt sie. Am Unfalltag habe sie einige Sommermischungen und einige Dosen Bier getrunken. Allerdings könnte sie auch Restalkohol von einer familiären Feier am Vortag gehabt haben.

Sie sei froh, dass ihren Mitfahrerinnen nicht mehr passiert sei. Schlecht ist es für sie allerdings, weil ihr der Führerschein für acht Monate entzogen wurde. Weil sie Busfahrerin ist, ist sie nun arbeitslos. Weil sie vom AMS nur rund 1.000 Euro bekommt und sich die Strafe nach dem Einkommen richtet, hat sie wieder Glück, denn das nicht rechtskräftige Urteil lautet 500 Euro Geldstrafe. Dazu kommen noch die Kosten des Verfahrens. „Sie sehen mich hier nie wieder“, sagt sie der Richterin zum Abschied.

Katzen statt Cannabis

Der 21-jährige Murtaler lebt von der Mindestsicherung. Er wurde bereits zweimal in Judenburg und zweimal in Leoben vorbestraft. Diesmal geht es wieder darum, dass er am Bahnhof in Zeltweg und vor einem Supermarkt von einer Murtalerin Drogen gekauft haben soll. Die Dealerin ist nicht zur Verhandlung erschienen. „Sie hat sich durch die Anzeige auch selbst belastet, warum sollte sie das tun?“, fragt die Richterin.

Wenn die Drogendealerin nicht erscheint, wird die Richterin sie von Polizeibeamten vorführen lassen. | Foto: KK
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Der Angeklagte kann sich das nur so erklären, dass die Frau sich an ihm rächen wolle. Er habe ihr nämlich zwei Katzen abgekauft. Sie seien im Internet angeboten worden. Den Kaufpreis von 80 Euro wollte er in Raten abzahlen. Weil er mit den Zahlungen ins Stottern geraten sei, kam die Anzeige. „Ich habe sogleich einen Drogentest gemacht. Er war negativ“, führt der Angeklagte aus. Eine Katze sei krank gewesen und ziemlich bald gestorben. Richterin Bader vertagte und wird die Dealerin, falls sie nicht erscheint, von Polizeibeamten vorführen lassen.

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