Meinung: Gegenfinanzierung der Steuerreform

Ein primäres Ziel dieser Steuerreform ist eine spürbare Entlastung von über sechs Millionen Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen in Österreich. Die Senkung der Einkommenssteuer sowie die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sorgen dafür, dass Herrn und Frau Österreicher künftig mehr Geld im Börsel bleibt. Parallel dazu will die Bundesregierung durch wirtschaftspolitische Maßnahmen wichtige Impulse für die Unternehmer setzen. Doch wie schaut es mit der Gegenfinanzierung aus? Die eine Hand gibt, die andere Hand nimmt. So sollen etwa über Umsatz- und andere Verbrauchersteuern Mehreinnahmen ins löchrige Staatssäckel gespült werden. Weitere Einnahmen erwartet sich der Fiskus durch eine stärkere Steuerbetrugsbekämpfung, die heiß umstrittene Registrierkassenpflicht, weitere Einsparungen in der Verwaltung (hier ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens), Einsparungen im wild wuchernden Förderbereich und last but not least auch die Anhebung der bisher reduzierten Umsatzsteuer auf 13 Prozent. Die steuerlichen Absetzmöglichkeiten bei der Wohnraumbeschaffung und -sanierung sowie die Altersvorsorge entfallen nach einer Frist von maximal fünf Jahren ebenfalls. Bei den Gebäude-Abschreibungen wurde ein einheitlicher Wert von 2,5 Prozent eingeführt. Auf zwei Prozent angehoben wurde auch der Sachbezug für privat genutzte Dienstautos, bei denen der CO2-Ausstoß über 120g/km liegt. Neuerungen sind auch bei der Grunderwerbssteuer gegeben. So wird nunmehr auf Basis des Verkehrswertes (Marktwert) statt wie bisher auf Basis des dreifachen Einheitswertes besteuert. -
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