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Mehrkosten durch die neue NoVA

Der heimische Autohandel berät seine Kunden in allen Mobilitätsfragen kompetent und zuverlässig. | Foto: Pixabay.com
  • Der heimische Autohandel berät seine Kunden in allen Mobilitätsfragen kompetent und zuverlässig.
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Die neue NoVA bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Ab 1. Juli 2021 treten die neuen Bestimmungen in Kraft.

Wenn in Österreich ein Kraftfahrzeug an einen Kunden geliefert und erstmalig zum Verkehr zugelassen wird, ist auch die Zulassungssteuer fällig. Das Jahr 2021 bringt für die Autofahrer einen doppelten Anschlag auf das Geldbörsel mit sich. Mit 1. Jänner 2021 wurde bereits die Formel für die NoVA-Berechnung geändert und ab 1. Juli 2021 kommt es zu weiteren Änderungen bei der NoVA (Normverbrauchsabgabe). Betroffen von den Teuerungen sind nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder und Klein-Lkw. Mit 1. Jänner 2021 ist es zu einer Änderung der Berechnungsformel beim CO2-Emissionswert nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedere) gekommen. Demnach wird vom CO2-Ausstoß nicht mehr der Wert 115, sondern nur mehr 112 abgezogen und das Ergebnis durch fünf dividiert. Die motorbezogene Versicherungssteuer wurde bereits im Oktober des Vorjahres erhöht. Vieles von dem klingt sehr nach Fachchinesisch, das die heimischen Autoprofis in unseren Autohäusern für ihre Kunden bei Fragen aber gerne auf Deutsch übersetzen.

Was gilt ab 1. Juli 2021?

Zu weiteren Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe kommt es für die Kunden ab Anfang Juli dieses Jahres. Der Höchststeuersatz für Pkw wird von 32 auf 50 Prozent angehoben und für Motorräder steigt der Höchststeuersatz von 20 auf 30 Prozent. Der Malus-Grenzwert wird von 275 g/km auf 200 g/km gesenkt.
Änderungen gibt es erstmals auch für Fahrzeuge der Klasse N1. Dazu zählen leichte Lkw bis 3,5 Tonnen, Kastenwägen, Kleinbusse, Pick-ups etc.

Welche Ausnahmen gibt es?

NoVA-Befreiungen für Pkw und LNF gibt es ab 1. Juli 2021 für Menschen mit Behinderungen. Das schließt auch Leasingfahrzeuge mit ein. Elektroautos sind grundsätzlich von der NoVA befreit. Auch für Hybrid-Fahrzeuge wird keine NoVA fällig. Vorführfahrzeuge (max. 12 bis 24 Monate) und Tageszulassungen (3 Monate) sind von der neuen Normverbrauchsabgabe ebenfalls befreit. Zudem natürlich auch Einsatzfahrzeuge, wie wir bei unseren Recherchen und Gesprächen mit den Auto-Profis der Region ermitteln konnten.

Kauf neuer Fahrzeuge

Aufgrund der bevorstehenden Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe und den damit verbundenen Teuerungen kann man jetzt bei einer raschen Kaufentscheidung Geld sparen. Wer noch vor dem 1. Juni 2021 einen Kaufvertrag abschließt, profitiert also, auch wenn die gekauften Fahrzeuge erst bis 31. Oktober ausgeliefert werden. In diesem Fall wird die NoVA nämlich noch nach den bisherigen Bestimmungen berechnet.

Beratung schafft Sicherheit

Bei der Berechnung der neuen NoVA und der daraus resultierenden Höhe der Abgabe spielen natürlich Kaufpreis und Verbrauch des Fahrzeuges eine Rolle. Wer sich also noch heuer ein neues Kraftfahrzeug zulegen will, sollte sich vom Fahrzeughändler seines Vertrauens detailgenau und individuell über die Vorteile einer raschen Kaufentscheidung beraten lassen. In diesem Fall ist guter Rat nicht teuer. Man erspart sich dadurch jede Menge Geld und darüber hinaus auch unnötigen Ärger.

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