Thermenregion
Besuchsverbot zum Schutz der Patienten, Bewohner und Mitarbeiter
THERMENREGION. Aufgrund des hohen Risikopotentials in allen Bezirken der Thermenregion gilt ab 2. November 2020 eine Neuregelung für Besuche.
Besuchsverbot in Landeskliniken
Mit heutigem Tag tritt ein Besuchsverbot in allen Landeskliniken der Thermenregion in Kraft.
Abschied darf man nehmen
Ausnahmen gibt es im Palliativbereich bzw. zur Verabschiedung von Sterbenden. Und auch in der Kinderabteilung dürfen Väter (bzw. eine Begleitperson) bei Geburten dabei sein.
Besucher-Limit
In allen Pflege- und Betreuungszentren bzw. im Pflege- und Förderzentrum Perchtoldsdorf sind pro Tag nur zwei Besucherinnen und Besucher einzeln pro Bewohnerin bzw. Bewohner zulässig. (Wenn aus gesundheitlichen Gründen unbedingt erforderlich, kann eine Begleitperson den Besucher unterstützen.) Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. zur Sterbebegleitung) sind mit der jeweiligen Direktion im Vorfeld abzustimmen.
"Wir bitten um Ihr Verständnis im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner", heißt es seitens der Landeskliniken.
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