Schober/Rippatha
Pensionssplitting alleine ist noch keine Lösung
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie treffen vor allem Frauen. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit reduzieren ihr Erwerbseinkommen, was sich wiederum negativ auf die Höhe ihrer Pension auswirkt. Das Pensionssplitting alleine sei noch keine Lösung. Arbeiterkammer-Vizepräsidentin Elfriede Schober fordert jetzt unter anderem eine Pensionsberechnung auf Basis der besten 15 Einkommensjahre.
OÖ. Im Juni 2020 waren 56 Prozent mehr Frauen arbeitslos als im Jahr zuvor. Zudem sorgen sich einige Frauen in Kurzarbeit, ob die Rückkehr zu den gewohnten Arbeitszeiten oder gar eine Aufstockung der Arbeitsstunden möglich wird. Darüber informierten Elfriede Schober, Vizepräsidentin der AK Oberösterreich und Erika Rippatha, Leiterin des AK-Frauenbüros, am 21. Juli. Laut ihnen ist aber nicht nur die Corona-Pandemie für finanzielle Nachteile von Frauen verantwortlich. Lange Phasen von Teilzeitarbeit und Berufsunterbrechungen, zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen, führen zu Versicherungslücken und drücken die spätere Pensionshöhe. In Oberösterreich arbeitet mittlerweile mehr als die Hälfte der Frauen in Teilzeit. Hinzu kommt, dass die Einkommen von Frauen deutlich unter jenen der Männer liegen. Während das Brutto-Medianeinkommen von Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten 2018 bei 1.784 Euro brutto lag, waren es bei den Männern 2.782 Euro. Das ist ein Unterschied von 36,6 Prozent.
Pensionssicherungsreform reduziert Einkommen
Eine weitere Herausforderung brachte die Pensionssicherungsreform von 2003. Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Pension wurde von 15 auf die besten 40 Beitragsjahre verlängert, was das Einkommen tendenziell schmälert. Im Vorjahr betrug die durchschnittliche Pensionshöhe aller Direktpensionen der unselbstständig tätigen Frauen in Oberösterreich 1.085 Euro. Bei den Männern waren es hingegen 1.981 Euro.
„Anerkennung, Sicherheit und Gleichheit sind wichtige Ziele eines solidarischen Sozialstaates und damit auch des Pensionssystems. Arbeitnehmerinnen dürfen in der Pension nicht von Altersarmut betroffen sein“, meint AK-Vizepräsidentin Schober.
Sie kritisiert, dass das Pensionssplitting (Für die ersten sieben Jahre eines Kindes besteht die freiwillige Möglichkeit der Übertragung von Pensionskontogutschriften von bis zu 50 Prozent vom erwerbstätigen auf den kindererziehenden Elternteil, Anm.) von Politikern als "die" Lösung für bessere Frauenpensionen verkauft werde. Die ökonomische Abhängigkeit vom erwerbstätigen Partner werde dadurch allerdings eher gefördert als vermindert. Auch heute würden manche Frauen noch aufgrund der finanziellen Absicherung in einer Beziehung bleiben.
Um Fairness und Sicherheit im Alter zu gewährleisten beziehungsweise weibliche Altersarmut zu vermeiden, fordert die AK OÖ jetzt mehrere Maßnahmen. So sollen etwa die Arbeitszeiten in Richtung kürzere Vollzeit für alle angepasst werden und Kinderbetreuungsangebote mehr Plätze sowie längere Öffnungszeiten bekommen. Für die Pensionsberechnung selbst sollten auf die schlechtesten Versicherungsjahre verzichtet oder wieder die besten 15 Jahre für den Durchrechnungszeitraum genommen werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.