Bundespräsidentenwahl 2022
Ja, auch du kannst Bundespräsident werden

In wenigen Wochen werden die Salzburger, sowie der Rest Österreichs, zur Wahlurne gebeten. | Foto: Neumayr
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Für das Amt des Staatsoberhauptes kann sich (fast) jeder österreichische Staatsbürger aufstellen lassen. Ja, auch du! Wenn das politische Rampenlicht nichts für dich ist, kannst du auf mehreren Wegen deinen Favoriten unterstützen.

SALZBURG. In wenigen Wochen wird bekannt, wer das neue Staatsoberhaupt unserer Nation wird. Die Anwärterinnen und Anwärter auf dieses Amt sammeln schon seit 9. August 2022 Unterstützungserklärungen, wie du HIER nachlesen kannst. Dabei steht unter gewissen Voraussetzungen jeder und jedem frei, sich selbst als Bundespräsidentin oder Bundespräsident zu bewerben.

Michael Bergmüller ist Leiter des Referats für Wahlen und Staatsbürgerschaft beim Land Salzburg. In der Hand hält er einen Stimmzettel der Salzburger Landtagswahl 2018. | Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
  • Michael Bergmüller ist Leiter des Referats für Wahlen und Staatsbürgerschaft beim Land Salzburg. In der Hand hält er einen Stimmzettel der Salzburger Landtagswahl 2018.
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Mindestalter von 35 Jahren

Die Teilnahme an Bundespräsidentschaftswahlen sei strenger geregelt, als bei sonstigen Wahlen, sagt Michael Bergmüller, Referatsleiter für Wahlen und Staatsbürgerschaft beim Land Salzburg. Dennoch besteht für viele die Möglichkeit, sich als Bundespräsidentin oder als Bundespräsident aufstellen zu lassen. Hast du das Zeug für das Amt des Staatsoberhauptes? Dann solltest du folgende Punkte erfüllen:

  • Du musst am Tag der Wahl zumindest 35 Jahre alt sein. Dieses Mindestalter muss erfüllt sein, damit du dich selbst zur Wahl des Bundespräsidenten vorschlagen kannst.
  • Du musst ein Wahlrecht in Österreich besitzen. Das heißt, du besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft und hast einen Hauptwohnsitz in Österreich.
    Näheres zum Wahlrecht liest du weiter im Beitrag.
  • Eine Parteizugehörigkeit ist nicht von Nöten. Die Bundespräsidentenwahl erfolgt völlig losgelöst von den etablierten Fraktionen. 

So wird vorgegangen:

Nachdem eine Kandidatin oder ein Kandidat seine 6.000 Unterstützungserklärungen beisammen hat, muss diese oder dieser die Formulare bei der Bundeswahlbehörde abgeben. Zudem seien 3.600 Euro, als Beitrag zu den Kosten des Wahlverfahrens zu entrichten, weiß Bergmüller. Anschließend prüfe die Bundeswahlbehörde, ob die gesetzlich vorgegebenen Bedingungen durch die Kandidatin oder den Kandidaten erfüllt sind. Wenn alle potentiellen Anwärterinnen und Anwärter überprüft wurden, erfolgt der Druck der Stimmzettel.

Angekreuzt sollte nur der eigene Favorit werden. | Foto: MEV
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Aktive Unterstützung erwünscht

Wenn das Rampenlicht in der Rolle als Bundespräsidentin oder Bundespräsident nichts für dich ist und du eher andere Österreicherinnen oder Österreicher politische Entscheidungen treffen lassen willst, kannst du dennoch politisch aktiv werden. Neben der Unterfertigung einer Unterstützungserklärungen, welche wir dir in einem vorangegangenen Artikel genauer erklärt haben, kannst du auch von deinem Wahlrecht Gebrauch machen. Das aktive Wahlrecht bedeutet, dass du am Tag der Abstimmung ein "Kreuzerl" bei deiner Favoritin oder deinem Favoriten machst. Die Voraussetzungen dafür haben wir dir hier aufgelistet:

Um die Bundespräsidentin oder den -präsidenten wählen zu dürfen, musst du ...

  • zum Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sein; 
  • zur Wahl berechtigt sein und nicht aus irgendwelchen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (beispielsweise aufgrund von kriminellen Straftaten);
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
  • Wenn du keinen Hauptwohnsitz in Österreich besitzt, musst du für eine Teilnahme bei der Wahl in der Auslandswählerevidenz eingetragen sein. 
Auch die Wahl per Brief ist möglich. | Foto: Land Salzburg/Schrattenecker
  • Auch die Wahl per Brief ist möglich.
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Briefwahl ebenso möglich

Wer jetzt schon weiß, dass er am Tag der Wahl, dem 9. Oktober 2022, verhindert sein wird, kann seine Stimme genauso per Briefwahl abgeben. Voraussichtlich ab Mitte September werden diese an die Personen, welche eine Wahlkarte beantragt haben, zugeschickt. 

Beantragen kannst du deine Briefwahlkarte jetzt schon. Hierfür kannst du aus verschiedenen Möglichkeiten wählen. Entweder du gehst persönlich zu deinem Salzburger Gemeindeamt oder in das Magistrat der Landeshauptstadt und forderst diese so an. Alternativ kannst du die Wahlkarte postalisch, per E-Mail oder in einigen Gemeinden über eine Online-Plattform beantragen. Die zuständige Behörde ist dabei immer die Gemeinde, in welcher du deine Stimme abgibst.

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