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Ein großes Lob und Dankeschön geht an den Verein Rhea-Dogs org. Mit großer Unterstützung und Zusammenhalt haben Sie es nach ca. 4 einhalb Jahren endlich geschafft, das alle Assistenz und Therapiehunde für eine Qualitätssicherung genau definiert werden.
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Nationalrat - Keck: Genaue Definition von Assistenz- und Therapiehunden für Qualitätssicherung
Auch Voraussetzungen für öffentliche Förderung genau definiert
Wien (OTS/SK) - SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck zeigt sich äußerst zufrieden über die Gesetzesnovelle, mit der Assistenz- und Therapiehunde gesetzlich definiert und die Voraussetzung für öffentliche Förderungen festgeschrieben werden. In der heutigen Nationalratsdebatte zum Thema sprach er "von einem entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Lebensrealität behinderter Menschen". ****
Assistenzhunde sind demnach alle speziell geschulten Hunde, auch Service- und Signalhunde, die Menschen mit Behinderung im Bereich Mobilität unterstützen oder für spezielle Hilfestellungen ausgebildet werden. Voraussetzung für die Bezeichnung "Assistenzhund" ist ein gemeinsames Gutachten von Sachverständigen, denen mindestens eine Person mit einschlägiger Behinderung angehören muss.
Mittels eines Abänderungsantrags werden nun auch Therapiehunde gesetzlich definiert: "Der Therapiehund ist ein Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil eines therapeutischen Konzepts." Voraussetzung für die Bezeichnung als "Therapiehund" soll künftig die positive Beurteilung durch ein Gutachten von Sachverständigen werden. Keck abschließend: "Mit diesem Gesetz bieten wir zielgerichtete Unterstützung zum Wohle behinderter Menschen." (Schluss) ah/mo
Quelle:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140709_OTS0134/nationalrat-keck-genaue-definition-von-assistenz-und-therapiehunden-fuer-qualitaetssicherung
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