Kurzparkzone
Aufhebung der Gebührenpflicht in Kurzparkzonen im Stadtteil von St. Pölten bis 31. Dezember ausgeweitet
Aufhebung der Gebührenpflicht in Kurzparkzonen im Stadtteil von St. Pölten bis 31. Dezember ausgeweitet
Jedoch darf die maximale Parkdauer nicht überschritten werden, daher Parkuhr stellen nicht vergessen.
Die Stadt St. Pölten setzt bis 31. Dezember, die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone außer Kraft. Bürgermeister Matthias Stadler verfügte dies gemäß § 44 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz. Die maximale Parkdauer muss jedoch weiterhin beachtet werden. Es ist daher eine Parkuhr zu stellen und gut sichtbar im KFZ zu platzieren.
Symbolbild : Robert Rieger
Archiv: Robert Rieger
Foto 2020: Robert Rieger Photography
© Circus & Entertainment Pics by Robert Rieger
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