Förderung des Landes Steiermark
Fenstersanierung spart Wärme und Geld

Fenstertausch und -sanierung werden vom Land Steiermark im Rahmen der "Kleinen Sanierung" zu 15 Prozent gefördert | Foto: pixabay
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  • Fenstertausch und -sanierung werden vom Land Steiermark im Rahmen der "Kleinen Sanierung" zu 15 Prozent gefördert
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Um Heizkosten zu sparen und damit auch das Geldbörserl zu schonen, sollten eine gute Wärmedämmung bei Fenstern und Türen gewährleistet sein. Mit der Förderung des Landes Steiermark bekommst du dein Fenster wieder dicht.

STEIERMARK. Fenster und Türen sind Gebrauchsgegenstände, sie werden regelmäßig geöffnet und geschlossen und sind jahrelang der Witterung ausgesetzt. In älteren Häusern sind sie für bis zu 30 Prozent des gesamten Wärmeverlust verantwortlich. 

Werden ältere Fenster undicht, wird es Zeit für Sanierung oder Tausch. | Foto: pixabay
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Nach etwa 20 Jahren beginnen Fenster zu hängen, die Dichtungen schrumpfen und werden hart. Ein kompletter Fenstertausch ist nicht immer notwendig, denn sofern die Substanz in einem guten Zustand ist, stellt die Fenstersanierung eine kostengünstige und nachhaltige Alternative zu einem neuen Fenster dar.

15 Prozent Förderung

Ob Sanierung oder Tausch – Maßnahmen, die zur Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen oder Erhaltungsmaßnahmen beitragen, können vom Land Steiermark im Rahmen der "Kleinen Sanierung" mit 15 Prozent der förderbaren Kosten gefördert werden. Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung bis zu 50.000 Euro sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude bis zu 100.000 Euro. 

Mit der kalten Jahreszeit falls kleiner und größere Baustellen an Haus und Wohnung wieder besonders auf.  | Foto: pixabay
  • Mit der kalten Jahreszeit falls kleiner und größere Baustellen an Haus und Wohnung wieder besonders auf.
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Einen Antrag auf eine solche Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung oder eines Gebäudes ebenso wie Mieterinnen und Mieter einer Wohnung sowie Bauberechtigte stellen. Die Förderung kann nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass die Frist von zwei Jahren ab dem Tag des Ausstellung der ältesten Rechnung, noch nicht verstrichen ist.

Kleine Sanierung – Förderung des Landes Steiermark

Wie der Antrag für eine Förderung beim Land genau zu stellen ist, erfährst du online auf sanieren.steiermark.de. Für eine telefonische Förderungsberatung steht dir die steirische Wohnbauförderungsinformation unter 0316 877 3713 zur Verfügung.

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