So wird der Urlaub auch heuer sicher entspannt

Kipferl, Marmelade und Kaffee werden zum Tisch serviert. | Foto: pixabay
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Urlaub – Energie tanken, sich wohlfühlen, entspannen und das alles in einer sicheren Umgebung. In Zeiten wie diesen zählen Sicherheit vor Ort und Sicherheit bei der Buchung umso mehr.
"Für Reservierungen sind zwei Strategien zu empfehlen: Entweder man übt sich noch in etwas Geduld und entscheidet spontan oder man achtet sehr genau auf die Stornierungsoptionen", rät Cornelia Kern, Rechtsexpertin beim Verein für Konsumenteninformation. "Auch auf die Forderung nach etwaigen Anzahlungen sollte man mit dem Blick auf die derzeitige Situation nicht eingehen", erklärt die Expertin. Denn Faktum ist, dass individuelle Buchungen bei einer Insolvenz nicht abgesichert sind. Anders ist dies bei Pauschalreisen – hier ist man vor Ausfällen geschützt.

Hotel oder Appartement

Auch Reservierungen auf Buchungsplattformen seien zu empfehlen, wobei hier ebenfalls sehr genau auf die Stornomöglichkeiten zu achten sei. Für jene, die einem Urlaub im Hotel skeptisch gegenüber stehen, wäre der Aufenthalt in einem Appartement die Alternative, denn hier sind die Kontakte zu fremden Personen auf alle Fälle minimiert.
"Auch dabei gilt es, die Stornomöglichkeiten zu beachten. Die Schwierigkeit ist, dass wir derzeit einer Situation gegenüberstehen, die noch nie da gewesen ist. Daher sind viele Rechtsfragen in diesem Zusammenhang auch noch nicht geklärt", so Kern.

Neue Normalität

Grundsätzlich werden die Regeln, die für die Gastronomie gelten, auch in den Beherbergungsbetrieben Anwendung finden. Ein getimter Check-in, Abstandsregelungen für Tische, besondere Hygienevorschriften für den Küchenbereich und die Reinigung der Zimmer sind einzuhalten. Für den Wellnessbereich werden die Bestimmungen für öffentliche Bäder und Kosmetikstudios zur Anwendung kommen. Der Buffetbetrieb beim Frühstück wird durch Service ersetzt.

Neue Normalität

Grundsätzlich werden die Regeln, die für die Gastronomie gelten, nun auch für die Beherbergungsbetriebe Anwendung finden. Ein getimter Check-In, Abstandsregelungen für Tische, besondere Hygienevorschriften für den Küchenbereich und die Reinigung der Zimmer werden ebenfalls gelten. Für den Wellnessbereich werden die Bestimmungen, die öffentliche Bäder und Kosmetikstudios gelten zur Anwendung kommen. Der Buffetbetrieb beim Frühstück hat fürs erste sicher ausgedient, außer ein Servicemitarbeiter übernimmt die Bedienung der Gäste.

Kipferl, Marmelade und Kaffee werden zum Tisch serviert. | Foto: pixabay
Kurzfristiges Buchen und das Beachten der Stornobedingungen rät Cornelia Kern. | Foto: VKI
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