Impfpflicht-Verordnung
Steirische Ärztekammer fordert weitere Präzisierung

Die Impfpflicht wird weiter heftig diskutiert. Bleibt sie bestehen, so solle zumindest der Gesetzestext nochmals präzisiert werden, so die Ärzteschaft.  | Foto: GSEA (Symbolfoto)
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  • Die Impfpflicht wird weiter heftig diskutiert. Bleibt sie bestehen, so solle zumindest der Gesetzestext nochmals präzisiert werden, so die Ärzteschaft.
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In Sachen Ausnahmegenehmigungen bei der Impflicht gehen die Wogen nach wie vor auf vielen Seiten hoch. In der Kritik steht bekanntlich vor allem die unklare Formulierung einiger Gesetzespassagen, die viel Deutungsspielraum lässt. Auch die Ärztekammer äußert starke Bedenken und fordert eine Präzisierung des Gesetzestextes.

STEIERMARK. Während österreichweit die Rahmenbedingungen zur Impfpflicht diskutiert wird – immer lauter wird der Ruf einzelner Bundesländer, die Umsetzung der Ausnahmenregelungen bundesweit zu vereinheitlichen beziehungsweise die Impfpflicht generell zu überdenken – mehren sich auch unter der Ärzteschaft Unmut und Bedenken. So gäbe es unter den steirischen Mediziner:innen, etwa der KAGes und der Meduni sowie auch der Ärztekammer Sorgen, weil insbesondere die Formulierung "Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe" sehr schwammig sei.

Formulierung lässt zu viel Spielraum

Tatsächlich gibt es dazu mittlerweile auch eine Stellungnahme der Arbeitsgruppe Allergologie der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) betreffend das Risiko einer allergischen Reaktion auf SARS-Cov-2 Impfungen. Darin heißt es unter anderem, dass "aufgrund der Seltenheit der allergischen Reaktion auf einen der Impfstoffe und beschränkter Aussagekraft hinsichtlich Verträglichkeit der Impfung eine vorbeugende Testung auf die Impfstoffe oder deren Inhaltsstoffe nicht durchgeführt werden soll."

Äußert Bedenken an der "schwammigen Formulierung" des Gesetzestextes: Herwig Lindner, Ärztekammerpräsident in der Steiermark | Foto: Oliver Wolf
  • Äußert Bedenken an der "schwammigen Formulierung" des Gesetzestextes: Herwig Lindner, Ärztekammerpräsident in der Steiermark
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"Die Verordnung zu den Ausnahmen von der Impfpflicht ist sehr schwammig formuliert. Da werden Erwartungen geweckt, die von den Ambulanzen nicht erfüllt werden können", erklärt etwa auch der Präsident der steirischen Ärztekammer Herwig Lindner.  „Überempfindlichkeit“ könne alles oder nichts bedeuten. "Das Gesundheitsministerium sollte hier unbedingt auf die Fachleute hören und die Verordnung präzisieren", so die Forderung Lindners.

Glaubst du, dass die Impfpflicht bestehen bleibt?

Wer kann Ausnahmen von der Impflicht bestätigen?

Diese Ambulanzen können gemäß § 3 Abs. 3 Covid-19-Impfpflichtgesetz aktuell (Stand 8.2.2022) für die dort in Behandlung befindlichen Patienten das Vorliegen von Ausnahmegründen bestätigen:

1. Spezialambulanzen für Immunsupprimierte
2. Ambulanzen für Dermatologie (Autoimmunerkrankungen, Allergien)
3. Ambulanzen für Innere Medizin (insbesondere für Rheumatologie, Gastroenterologie, Onkologische Ambulanzen, Pneumologie – Allergieabklärung)
4. Geriatrische Ambulanzen
5. Ambulanzen für Transplantationsmedizin und Transplantationschirurgie
6. Neurologische Ambulanzen (Multiple Sklerose etc.)

Mehr Infos zu dem Thema:

Die Impfdebatte als Spaltpilz für die Gesellschaft

Warum Steirer-Abgeordneter Josef Muchitsch dagegen stimmte
Die Impfpflicht wird weiter heftig diskutiert. Bleibt sie bestehen, so solle zumindest der Gesetzestext nochmals präzisiert werden, so die Ärzteschaft.  | Foto: GSEA (Symbolfoto)
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