Sperren ab dem 1. Jänner
Unangenehme Überraschungen mit der E-Card

In den Apotheken kann es ab dem 1. Jänner 2024 für manche Kundinnen und Kunden zu unangenehmen Überraschungen kommen. | Foto: adobe.stock: benjaminnolte
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  • In den Apotheken kann es ab dem 1. Jänner 2024 für manche Kundinnen und Kunden zu unangenehmen Überraschungen kommen.
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Mit 1. Jänner 2024 werden alle e-Cards die weder ein Lichtbild enthalten, noch zu gewissen Ausnahmefällen zählen, gesperrt. Wer dann ein rezeptpflichtiges Medikament in der Apotheke holen will, könnte auf Probleme stoßen.

STEIERMARK. Seit dem 1. Jänner 2020 müssen alle neu ausgestellten e-Cards für Personen ab dem 14. Lebensjahr in Österreich mit einem Lichtbild ausgestattet sein, auf dem die Karteninhaberin oder der Karteninhaber eindeutig erkennbar ist. Besonders wichtig zu wissen ist dabei allerdings, dass bis spätestens 31. Dezember 2023 alle alten e-Cards gegen neue (mit Foto) ausgetauscht werden müssen. Es gibt zwar einige Ausnahmen, bei allen anderen verliert die Karte aber mit dem 1. Jänner 2024 ihre Gültigkeit und wird gesperrt. Alexandra Fuchsbichler, Präsidentin der Steirischen Apothekerkammer, warnt vor unangenehmen Überraschungen.

Alexandra Fuchsbichler, die Präsidentin der Steirischen Apothekerkammer | Foto: Die Abbilderei
  • Alexandra Fuchsbichler, die Präsidentin der Steirischen Apothekerkammer
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Zwei Millionen Ausnahmefälle

In etwa zwei Millionen Menschen in Österreich zählen derweil noch zu den Ausnahmen: Die e-Cards von Personen im Alter von unter 14 oder über 70 Jahren sowie jenen ab Pflegestufe vier bleiben fürs Erste auch ohne Lichtbild gültig. All jene, die nicht von einer dieser Ausnahmen betroffen sind, von denen noch kein Foto im System verfügbar ist und die ebenso nicht der Aufforderung ein Foto nachzureichen gefolgt sind, könnten ab dem 1. Jänner bei Apothekenbesuchen auf Probleme stoßen.

Hast du schon eine e-Card mit Lichtbild?

Wie diese genau aussehen? "Rezepte können dann nicht mehr mit der alten e-Card gelesen werden. Wir haben zwar schon Forderungen nach einer Apothekennotfallkarte gestellt, mit der wir auch ohne e-Card die Rezepte einzelner Kundinnen und Kunden auslesen können, bisher wurde das aber nicht zugelassen", beschreibt Alexandra Fuchsbichler. 

"Österreichweit sind es lediglich 20.000 Personen, für die keine neue e-Card ausgestellt werden kann, weil kein Foto von ihnen im System verfügbar ist und sie der Aufforderung der SVC zur Bereitstellung eines Fotos nicht nachgekommen sind." 
Alexandra Fuchsbichler, Präsidentin der Steirischen Apothekerkammer

Als Alternative für die e-Card können auch die Apps der jeweiligen Versicherungsträger genutzt werden. | Foto: stock.adobe.com/Symbolfoto
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Infos zum Nachreichen

Wer ab dem 1. Jänner 2024 also davon betroffen sein könnte, sollte sich beeilen ein Foto nachzureichen. Wie das geht erfährst du unter www.chipkarte.at. Um die Wartezeit auf die neue Karte zu überbrücken, gibt es zwei Möglichkeiten: "Man kann entweder seinen Arzt fragen, ob man ein ausgedrucktes Rezept bekommt oder man nutzt die App des jeweiligen Versicherungsträgers." Übrigens: Sobald Kinder über 14 Jahre alt werden, brauchen sie natürlich ebenso eine e-Card mit Lichtbild. Und hier findest du häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema.

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