Terminversäumnis
126 Euro für verpassten Arzttermin? Warum das erlaubt ist

Eine Steirerin musste kürzlich 126 Euro für einen versäumten Zahnhygiene-Termin bezahlen. | Foto: panthermedia.net/AllaSerebrina
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  • hochgeladen von Kerstin Müller

Kürzlich wendete sich eine Patientin an MeinBezirk.at, die wegen eines versäumten Arzttermins 126 Euro zahlen musste. Ein Gespräch mit dem Präsidenten der steirischen Zahnärztekammer zeigt: alles rechtens.

STEIERMARK. Es ist ein Fall, der immer wieder vorkommt, für jede Menge Ärger sorgt – aber offenbar rechtens ist. Die Rede ist von nicht wahrgenommenen Zahnarztterminen, für die es dann eine gesalzene Honorarnote gibt. Ein aktuelles Beispiel: Eine Steirerin hat kürzlich einen Termin zur Zahnhygiene übersehen. Weil sie an dem Tag unterwegs war, habe sie sich erst eine knappe Stunde nach dem Termin bei der Praxis melden können. Am nächsten Tag lag eine Honorarnote von 126 Euro im Postkasterl, Ersatztermin bekam sie keinen und für einen neuen Termin sollte sie nochmal 126 Euro bezahlen. Die Patientin sieht ihren Fehler ein, hätte sich aber dennoch ein Entgegenkommen gewünscht.

Woran das liegt, erklärt der Präsidenten der Steirischen Zahnärztekammer Erwin Bernklau. Denn wie sich herausstellt, ist diese Vorgehensweise rechtlich abgedeckt und durchaus legitim. "Die Ärzte haben alle einen vollen Terminkalender", sagt Bernklau. "Wenn da jemand ausfällt, kann man nicht gleich einen anderen Patienten drannehmen."

"Ein Arzt kann das Zeitfenster eines ausgefallenen Termins nicht anders nutzen."
Erwin Bernklau, Präsident der Steirischen Zahnärztekammer

Für die Ordination würde das einen Umsatzausfall bedeuten, den man in Rechnung stellen dürfe, wie auch in den autonomen Honorarrechtlinien vermerkt sei. "Die Kosten für zahnärztliche Unternehmen sind sehr hoch und der Arzt kann das Zeitfenster des ausgefallenen Termins nicht anders nutzen", so Bernklau. Je nachdem, um welche Behandlung es sich handle, könne die Honorarnote auch höher ausfallen.

Früh genug Bescheid geben

Wichtig sei vor allem, die Patient:innen darauf aufmerksam zu machen, ihre ärztlichen Termine pünktlich einzuhalten oder gegebenenfalls rechtzeitig abzusagen. Rechtzeitig heißt, dass der Arzt das Zeitfenster noch anderweitig besetzen kann. In gewissen Situationen ist das oft schwierig. Sollte man sich nicht sicher sein, ob man den Termin wahrnehmen kann, empfiehlt es sich, zur Sicherheit einen anderen auszumachen. "Wenn man im Vorhinein anruft – also am besten einen Tag vorher –, dann wird jeder Zahnarzt sofort versuchen, den Termin zu verschieben", sagt Bernklau.

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Eine Steirerin musste kürzlich 126 Euro für einen versäumten Zahnhygiene-Termin bezahlen. | Foto: panthermedia.net/AllaSerebrina
Erwin Bernklau | Foto: Zahnärztekammer
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