Honorare für Mediziner
Nach elf Jahren gibt es Lösung für Gemeindeärzte

Auch für Schulärzte wird der Job lukrativer, ab sofort ist eine Untersuchung 22 statt neun Euro wert. | Foto: panthermedia/AndreyBezuglov
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  • Auch für Schulärzte wird der Job lukrativer, ab sofort ist eine Untersuchung 22 statt neun Euro wert.
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Elf Jahre lang haben Land Steiermark und Ärztekammer über die Entgeltverordnung für Gemeindeärzte verhandelt. Jetzt gibt es endlich eine Lösung.

STEIERMARK. Den Auftakt zu den Verhandlungen machte noch die 2014 im Amt befindliche Gesundheitslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder, nach ihr verhandelten noch Christopher Drexler und Juliane Bogner-Strauß – dem aktuellen Referenten Karlheinz Kornhäusl ist nun das Verhandlungsfinale geglückt: Die Rede ist von der so genannten Gemeindearzt-Entgeltverordnung. In dieser sind all jene Leistungen geregelt, die von Ärztinnen und Ärzten in einer Gemeinde (außerhalb von Dienstverhältnissen) erbracht werden.

Hand drauf: Günther Hirschberger (Ärztekammer), Michael Sacherer (Ärztekammer), Marco Triller,  Karlheinz Kornhäusl, Erwin Dirnberger (Gemeindebund) und Michael Leitgeb (LStädtebund) besiegeln Entgeltverordnung für Gemeindeärzte. | Foto: Land Steiermark/Grill
  • Hand drauf: Günther Hirschberger (Ärztekammer), Michael Sacherer (Ärztekammer), Marco Triller, Karlheinz Kornhäusl, Erwin Dirnberger (Gemeindebund) und Michael Leitgeb (LStädtebund) besiegeln Entgeltverordnung für Gemeindeärzte.
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Dazu gehören unter anderem ganz wesentliche Tätigkeiten wie schulärztliche Untersuchungen, Sachverständigentätigkeiten und die Totenbeschau. Manche dieser Leistungen haben über zwei Jahrzehnte lang keine Anpassung mehr erfahren.

Deutliche Erhöhungen für Ärzte

Dementsprechend ist die Valorisierung für die Leistungen teilweise ganz ordentlich ausgefallen. Künftig erhalten Medizinerinnen und Mediziner für schulärztliche Untersuchungen 22 Euro pro Kind – statt bisher nur neun Euro. Auch die Entlohnung für Sachverständigentätigkeit steigt deutlich: 125 Euro pro angefangene halbe Stunde. Für die Totenbeschau wurde ein automatischer Valorisierungsmechanismus eingeführt, sodass das Honorar künftig regelmäßig angepasst wird.

Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) spricht von einem „wichtigen Schritt für die Versorgungsgerechtigkeit im Land“. Gerade bei Kindergesundheit und Vorsorge seien die Gemeindeärztinnen und -ärzte unverzichtbar. FPÖ-Klubobmann Marco Triller ergänzt: „Nach mehr als einem Jahrzehnt ist es gelungen, eine faire Einigung zu erzielen.“ Ärztekammer-Präsident Michael Sacherer hofft außerdem, damit „die Attraktivität des Berufsbildes zu stärken“. 

Gemeinden müssen in die Kassa greifen

Die Tarifanpassung ist nicht nur eine Erleichterung für die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch eine Herausforderung für die Gemeinden. „Die Kosten sind zwar erheblich, doch es ist ein notwendiger Schritt, um die medizinische Betreuung in den Kommunen zu sichern“, betonen die Gemeindebund- und Städtebundvertreter Erwin Dirnberger und Kurt Wallner.

Nach langen und teilweise harten Verhandlungen zeigen sich alle Seiten erleichtert. „Damit schließen wir ein elf Jahre währendes Kapitel ohne Anpassungen und schaffen wieder Rechtssicherheit“, erklärt Ärztekammer-Vizepräsident Dietmar Bayer. Besonders für die Kindergesundheit und die Vorsorge sei dies ein entscheidender Beitrag.

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Hand drauf: Günther Hirschberger (Ärztekammer), Michael Sacherer (Ärztekammer), Marco Triller,  Karlheinz Kornhäusl, Erwin Dirnberger (Gemeindebund) und Michael Leitgeb (LStädtebund) besiegeln Entgeltverordnung für Gemeindeärzte. | Foto: Land Steiermark/Grill
Praktische Ärzte dürfen die Totenbeschau vornehmen und können dafür auch adäquate Honorare verrechnen. | Foto: pexels
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