Vorschlag der Ärztekammer
Nötigste Covid-Medikamente beim Arzt
Die niedergelassene Ärzteschaft bietet der Regierung an, positiv getesteten Patientinnen und Patienten gleich ein "Covid-Notfall-Package" mitzugeben: antivirale Covid-Medikamente, Schmerzmittel, fiebersenkende und eventuell hustendämpfende Mittel. Die Apothekerinnen und Apotheker sind von diesem Vorstoß wenig begeistert.
GRAZ. Aufgrund des Wegfalls der Quarantänebestimmungen in der Steiermark wollen die niedergelassenen Ärzte die Weiterverbreitung des Virus mit den verfügbaren Mitteln so effektiv und unkompliziert wie möglich eindämmen. Daher bietet die Österreichische Ärztekammer der Regierung an, positiv getesteten Patientinnen und Patienten gleich ein "Covid-Notfall-Package" mitzugeben.
"Das können Schmerzmittel, fiebersenkende und eventuell hustendämpfende Mittel sein, aber auch die antiviralen Covid-Medikamente", sagt Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer. Die Steirische Ärztekammer mit Präsident Michael Sacherer und Kurienobmann, Vizepräsident Dietmar Bayer schlossen sich den bundesweiten Forderungen an.
Win-Win-Situation
Die Ärztekammer sieht in diesem Modell ausschließlich Gewinner: "Patientinnen und Patienten kommen schneller und einfacher zu ihren benötigten Medikamenten und müssen so wenig wie möglich gesundheitliche Beeinträchtigungen hinnehmen. Die Allgemeinheit profitiert von mehr Infektionsschutz durch weniger unnötige Wege und Kontakte und von weniger Umweltbelastung."
Und auch die Regierung profitiert, weil sie sich bei den antiviralen Covid-Medikamenten die 15 Euro Steuergeld pro Packung erspart, die aktuell für die reine Abgabetätigkeit in die Taschen der Apothekerinnen und Apotheker fließen. Denn Ärztinnen und Ärzte geben die Medikamente kostenlos ab, die Honorierung des Aufwandes ist durch das ärztliche Beratungsgespräch abgedeckt.
Überblick durch E-Medikation
Für die Ärztekammer gebe es keine Argumente gegen diesen Vorschlag. Der Überblick über die abgegebenen Medikamente ist über die E-Medikation jederzeit möglich. Rechtlich ist es ohnehin bereits so, dass jede Ärztin und jeder Arzt gemäß Paragraph 57 des Ärztegesetzes verpflichtet ist, einen Notfallapparat, also Medikamente für die erste Hilfeleistung in dringenden Fällen, vorrätig zu halten.
Keine Freude mit dem Vorstoß
Alexandra Fuchsbichler, steirische Landesgruppen-Obfrau der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker und zugleich steirisches Vorstandsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer, hat wenig Freude mit diesem Vorschlag. "Die Apotheken teilen sich die Kosten mit dem Großhandel, also fließen diese 15 Euro pro Packung nicht zur Gänze zu uns", relativiert sie die Aussagen der Ärztekammer. "Außerdem können Ärztinnen und Ärzte nie mit unseren Öffnungszeiten mithalten. Ich kenne Regionen, wo am Wochenende kein einziger Arzt geöffnet hat. In jedem Bezirk hat auch am Sonntag und am Feiertag mindestens eine Apotheke geöffnet."
Kooperation an der Basis funktioniert
Fuchsbichler ist keine Freundin von Konkurrenz, sondern Verfechterin von Teamwork. "Die Beratung über Nebenwirkungen von Medikamenten ist eine pharmazeutische Tätigkeit und sollte auch uns Apotheken überlassen bleiben. An der Basis arbeiten Apotheken und Ärzteschaft eng und gut zusammen." Übrigens: Die meisten Covid-Testungen finden ohnehin in den Apotheken statt und die Covid-Medikamente sind bereits in allen österreichischen Apotheken vor Ort. Warum sollen wir das Rad neu erfinden?"
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