Landesrechnungshof
Prüfbericht über externe Beratungsleistungen des Landes

Der Landesrechnungshof Steiermark verschaffte sich einen Überblick über externe Beratungsleistungen des Landes und gab einige Verbesserungsvorschläge. | Foto: Pexels
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Der Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch konnte bei seiner Prüfung von externen Beratungsleistungen des Landes, die Vermutung, dass es zu einer politisch motivierten Bevorzugung einzelner Auftragnehmer kam, nicht bestätigen. Dennoch gibt es einige Verbesserungsvorschläge für den Zukauf von fachlicher Expertise.

STEIERMARK. Die Prüfung der externen Beratungsleistungen des Landes durch den Landesrechnungshof (LHR) war mit umfangreichen Recherchen und Abfragen verbunden. Immerhin wurden 64 Beratungsleistungen aus der XVII. Gesetzgebungsperiode und 93 weitere aus der aktuellen unter die Lupe genommen.

Auf internes Fachwissen vertrauen

Für einen Großteil davon, nämlich in 147 von 157 untersuchten Fällen, war eine Direktvergabe zulässig, da der Auftragswert unter dem vergaberechtlichen Unterwert von 100.000 Euro lag: 29 Prozent aller Geschäftsfälle betrafen fachliche, 18 Prozent wirtschaftliche und jeder fünfte Fall Strategie- und Projektberatungen.

Angesichts dieser Faktenlage wird dem Land Steiermark empfohlen, „dem Aufbau von internem Fachwissen Vorrang einzuräumen und nur in Ausnahmefällen externe Expertinnen und Experten beizuziehen“, wie es im Bericht des LRH wörtlich heißt.

Direktor Heinz Drobesch und sein Team stellten dem Land Steiermark in Summe ein gutes Zeugnis in Sachen externe Beratungsleistungen aus. | Foto: KK
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Des Weiteren ortet der LRH innerhalb der Abteilungen des Landes unterschiedliche Vorgangsweisen bei den Beschaffungsprozessen, die auf verschiedene interne Vorgaben oder schlicht auf fehlende Regeln zurückzuführen sind. Um hier Abhilfe zu schaffen, regt der LRH unter anderem an, für Direktvergaben Regeln für die Einholung von Vergleichsangeboten und zur Anfertigung von Vergabevermerken festzulegen.

Vertrauen in andere Abteilungen

Weiters sollen die Gründe für die Notwendigkeit einer Leistungsvergabe explizit dokumentiert und vor einem Leistungszukauf die internen Kapazitäten dahingehend geprüft werden, ob und wie weit eine Eigenerstellung möglich wäre – eventuell auch durch abteilungsübergreifende Kooperationen.

Außerdem sollten in den dazugehörigen Regierungsanträgen transparente Qualitätskriterien vorgesehen werden, wie etwa eine präzise Leistungsbeschreibung, eine sachkundige Auftragswert-Schätzung, einen Nachweis über Vergleichsangebote und eine plausible Preisangemessenheits-Prüfung.

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