Sommerjobs in der Steiermark
Tipps und Tricks zum gelungen Sommerjob

Ob mit Freundinnen und Freunden gemeinsam oder doch allein - viele Schulen sehen vor, dass Jugendliche im Laufe ihrer Schulzeit ein Pflichtpraktikum absolvieren. MeinBezirk erklärt, was zu beachten ist und wie auch du die passende Beschäftigungsform im Sommer finden kannst.  | Foto: Simon Maage auf Unsplash
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  • Ob mit Freundinnen und Freunden gemeinsam oder doch allein - viele Schulen sehen vor, dass Jugendliche im Laufe ihrer Schulzeit ein Pflichtpraktikum absolvieren. MeinBezirk erklärt, was zu beachten ist und wie auch du die passende Beschäftigungsform im Sommer finden kannst.
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Auch in der Steiermark sind die Sommerferien in vollen Gange und während sich einige Schülerinnen und Schüler vom stressigen Schulalltag erholen, bereiten sich andere auf Ferialjobs und Pflichtpraktika vor. Doch was gehört einfach zu einem stressigen Arbeitsalltag dazu, was ist erlaubt und was nicht? 

STEIERMARK. Der Start der Sommerferien bedeutet für viele Schülerinnen und Schüler nicht nur ein zweimonatiges Schulfrei, sondern für einige auch der Beginn eines Pflichtpraktikums oder Ferialjobs. Ob Fachschulen, höhere Lehranstalt für technische oder doch wirtschaftliche Berufe – sie alle sehen teils mehrere Pflichtpraktika während der Schulzeit vor. Schülerinnen und Schüler ab dem 15 Lebensjahr können sich zusätzlich im Sommer für einen Ferialjob bewerben, um das Taschengeld etwas aufzupeppen.

Manche wählen einen Ferialjob in der Gastronomie, manche geben Nachhilfe, Babysitten oder lehren Surfen und Segeln. Viele Jugendliche besseren sich durch Sommerjobs ihr Taschengeld auf.  | Foto: Pixabay
  • Manche wählen einen Ferialjob in der Gastronomie, manche geben Nachhilfe, Babysitten oder lehren Surfen und Segeln. Viele Jugendliche besseren sich durch Sommerjobs ihr Taschengeld auf.
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Doch welche Tipps und Tricks gibt es für einen erfolgreichen Sommer und die ersten Berufserfahrungen? Wohin können sich steirische Jugendliche hinwenden, um Hilfe in Anspruch zu nehmen und welche Warnsignale gibt es, um frühzeitig zu bemerken, ob die Arbeitsstelle vielleicht doch nicht die beste Wahl ist?

Pflichtpraktikum oder Ferialjob?

Unzählige Jobausschreibungen kursieren auf diversen Jobbörsen im Internet. Ob Gastronomie, Technik oder Rezeption. Auch in der Steiermark werden Aushilfen und Praktikantinnen und Praktikanten für den Sommer gesucht, doch wo besteht der Unterschied? MeinBezirk hat die drei häufigsten Formen der ausgeschriebenen Tätigkeiten unter die Lupe genommen und bei der Arbeiterkammer (AK) nachgeforscht, was das genau zu bedeuten hat.

Jugendliche in der Steiermark feiern ihre Sommerferien und einige gleichzeitig die ersten Arbeitserfahrungen, doch was gibt es zu beachten und an wen kann man sich im Zweifel in der Steiermark wenden?  | Foto: Brooke Cagle auf Unsplash
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Zu den häufigsten Beschäftigungsformen, welche über den Sommer gesucht werden, zählen Ferialjobs oder Sommerjobs, Pflichtpraktika oder einfach Praktika und Volontariate, wobei hier, laut Angaben der AK, kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Bei einem Volontariat bestehe ferner weder die Pflicht zur Arbeitsleistung noch ein Entgeltanspruch, sondern ausschließlich der Anspruch, fachbezogene Kenntnisse zu vermitteln. Es soll als Einblick in die Arbeitswelt dienen, wobei keine Verpflichtung auf das Einhalten von, beispielsweise, Arbeitszeiten besteht.

Ganz im Gegensatz zu Ferialjobs und Pflichtpraktika, denn bei beiden Beschäftigungsformen arbeitet man ja schließlich gegen Entlohnung für einen bestimmten Zeitraum in einem Betrieb. Jedoch besteht bei einem Praktikum außerdem der Anspruch, dass die Jugendlichen etwas lernen, das im Kontext ihrer Ausbildung steht. Dennoch gibt es konkrete, dem Alter der Jugendlichen angepasste Vorlagen und Richtlinien, betreffend der Arbeitszeit und anderen Themen. MeinBezirk hat für dich einige Tipps zusammengefasst. Diese wurden nicht nur für die Jugendlichen selbst, sondern auch deren Eltern von der AK empfohlen, vor allem sollte es sich um die erste Arbeitserfahrung eines jungen Menschen handeln.

Voraussetzungen und Arbeitssuche

Generell gilt, erst mit Vollendung der Schulpflicht oder ab dem 15. Lebensjahr kann ein Ferialjob begonnen und sollte eine Arbeitsstelle in Aussicht gestellt werden, so ist unbedingt zu beachten, ob ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde. Diesen sollten Jugendliche und deren Eltern auch sehr genau lesen und deren eigene Rechte und Pflichte gut kennen.

Die Schülerinnen und Schüler der 2. Jahrgänge der LFS Hollabrunn verabschieden sich in ihr Praktikum. | Foto: Landwirtschaftliche Fachhochschule Hollabrunn
  • Die Schülerinnen und Schüler der 2. Jahrgänge der LFS Hollabrunn verabschieden sich in ihr Praktikum.
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Die Arbeitszeiten von Jugendlichen dürfen die Grenze von acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Zusätzlich müssen zwei zusammenhängende, freie Tage, von denen einer ein Sonntag sein muss, gewährleistet werden. Auch auf eine Pause nach maximal 4,5 Stunden stehen einer oder einem Jugendlichen zu. Diese Arbeitszeiten sind nicht nur vonseiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zu dokumentieren, sondern auch die oder der Jugendliche müssen diese mitschreiben. Außerdem dürfen keine Überstunden gemacht beziehungsweise gefordert werden.

Die Entlohnung sollte laut Kollektiv erfolgen und ist entweder mit Lehrerinnen und Lehrern oder im Zweifelsfall mit der AK abzuklären. Weihnachts- und Urlaubsgeld ist Kollektivvertrags-abhängig, in jedem Fall besteht aber, je nach Beschäftigungsdauer, ein Kontingent an Urlaubsanspruch. Verzichtserklärungen hingegen sollten nicht unterschrieben werden und es muss in Voraus die Frage nach der Sozialversicherung geklärt sein.

Weitere Infos

Du brauchst noch mehr Infos und Details zu den jeweiligen Beschäftigungsformen oder hast weiterreichende Fragen bezüglich einer Versicherung oder des Kollektivvertrages. Hier findest du eine Zusammenfassung der Arbeiterkammer (AK).

Wer Sommerjobs oder ein Praktikum im Ausland plant, sollte sich ferner über die Richtlinien des jeweiligen Landes schlaumachen. Wer ein Praktikum oder einen Ferialjob abseits von zu Hause absolviert, ist im Übrigen generell selbst für Unterkunft und Verpflegung verantwortlich. Es bietet sich an, in diesem Fall Betriebe zu wählen, welche vor allem eine Unterkunft zur Verfügung stellen oder bei der Hilfe unterstützen können.

Du brauchst Hilfe?

Du hast Schwierigkeiten, Fragen oder Unsicherheiten in Hinblick auf dein Pflichtpraktikum oder deinen Ferialjob? Ob während der Vorbereitung darauf, beim Arbeiten selbst oder wenn sich im Nachhinein Fragen ergeben sollten, so hilft kann dir die Arbeiterkammer (AK) Steiermark weiterhelfen. Einfach anrufen unter der Tel.: 0662 86 87-94

Solltest du jedoch diese wenigen Tipps und Tricks beachten, dich im Vorfeld gut über deinen Betrieb und deine Rechte sowie Pflichten schlaugemacht haben, so steht einer spannenden, neuen und vielleicht sogar ersten Erfahrung in der Arbeitswelt nichts im Weg.

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