Strengeres Tierschutzgesetz
Was sich für Hunde in der Steiermark ändert

MeinBezirk fasst zusammen, was du ab kommendem Jahr als Hundehalterin oder Hundehalter zu beachten hast.  | Foto: Jools Theriault auf Pixabay
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Die neuen Änderungen im Tierschutzgesetz treten mit dem Beginn des neuen Jahres in Kraft und werden von der Tierschutzombudschaft in der Steiermark begrüßt. Mit den strengeren Regeln beim Einsatz von Führ- und Trainingshilfsmitteln bei Hunden soll Tierleid vermieden werden. MeinBezirk fasst zusammen, was Hundehalterinnen und Hundehalter zu beachten haben. 

STEIERMARK. Ab Jänner des bevorstehenden neuen Jahres treten auch in ganz Österreich strengere Regeln beim Einsatz von Führ- und Trainingshilfsmitteln als eine der zahlreichen Änderungen im Tierschutzgesetz in Kraft. Darunter fällt das Verbot von Halsbändern ohne Stopp oder etwa von Maulschlaufen. Dabei ist nicht nur der Einsatz, sondern auch der Besitz und Erwerb dieser Trainingshilfsmittel verboten. Diese Änderungen werden von der Tierschutzombudschaft in der Steiermark begrüßt, welche die Änderungen für Hundehalterinnen und Hundehalter genauer erklärt. 

„Diese Änderungen stärken den Schutz von Hunden und erleichtert den Vollzug des Tierschutzgesetzes. Sie sind ein wichtiger weiterer Meilenstein im Bemühen, dass belastende oder nicht tiergerechte Hilfsmittel der Vergangenheit angehören.”
Die Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Tierschutzombudschaften 

(Symbolbild) Der Hund muss auch mit Maulkorb hecheln können. Zudem müssen Halsbänder mit Ziehmechanismus über einen Stopp verfügen.  | Foto: Andrés Carlo auf Pixabay
  • (Symbolbild) Der Hund muss auch mit Maulkorb hecheln können. Zudem müssen Halsbänder mit Ziehmechanismus über einen Stopp verfügen.
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"Würgehalsbänder" werden verboten

Halsbänder mit Zugmechanismus oder umgangssprachlich als  "Würgehalsbänder" bekannt, sind ab kommendem Jahr verboten, zumindest jene ohne Stoppfunktion. Eine Ausnahme besteht nur bei Tierärztinnen und Tierärzten sowie Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer, welche dieses Hilfsmittel im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzen. 

Die Tierschutzombudsstelle in der Steiermark, unter der Leitung von Karoline Schlögl, sieht dies als wichtigen Schritt und macht darauf aufmerksam, dass Halsbänder mit Zugmechanismus und ohne Stopp häufig schmerzauslösend für Hunde sind. Ferner gibt es eine Vielzahl an Alternativen, welche den Einsatz des schmerzauslösenden Hilfsmittels überflüssig machen.

"Haltis" und zu enge Maulkörbe

Die Verwendung, der Besitz und der Erwerb von Vorrichtungen, die beispielsweise das Hecheln des Hundes verhindern oder ihm die Wasseraufnahme deutlich erschweren, sind ebenfalls ab Jänner in Österreich verboten. Darunter fallen "Haltis", also Kopfhalfter für Hunde und Maulschlaufen, aber auch zu enge Maulkörbe fallen unter diese Regelung. Ausnahmen sind nur in veterinärmedizinischen oder dienstlichen Kontexten erlaubt.

Maulschlaufen sind ebenfalls ab kommendem Jahr in Österreich verboten.  | Foto: GemmaRay23 auf Pixabay
  • Maulschlaufen sind ebenfalls ab kommendem Jahr in Österreich verboten.
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Auch hier wird vonseiten des Landes und der Tierschutzombudschaft erklärt, diese Hilfsmittel im Hundetraining üben physiologische Einschränkungen auf das Tier aus. "Haltis" üben etwa durch Zug Druck auf die Schnauze des Hundes aus, welche bekannt dafür ist, sehr empfindlich zu sein. Bei falscher Verwendung können Verletzungen der Halswirbelsäule die Folge sein. Maulschlaufen und zu enge Maulkörbe erschweren wiederum das Hecheln, wodurch Hunde ihre Körpertemperatur nicht mehr regulieren können – ein erheblicher Tierschutzmangel, laut Expertinnen und Experten. 

„Häufig werden bei Hunden zu kleine Maulkörbe verwendet. Auf der Webseite der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz finden Hundehalterinnen und Hundehalter hilfreiche Informationen zur passenden Maulkorbgröße.”
Die Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Tierschutzombudschaften

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