Neuer Stufenplan
GVV fordert Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Kostenlose Kinderbetreuung bis zum Alter von 6 Jahren in allen Gemeinden - das wünscht sich der GVV. | Foto: BBC Creative/Unsplash
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  • Kostenlose Kinderbetreuung bis zum Alter von 6 Jahren in allen Gemeinden - das wünscht sich der GVV.
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Der sozialdemokratische Gemeindevertreter:innenverband (GVV) präsentierte heute Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz einen 5-Stufen-Plan zur Umsetzung eines  Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung.

STEIERMARK. Die Debatte um einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist keinesfalls neu, doch an der Umsetzung ist man bislang bundesweit mehrfach gescheitert. Der GVV versucht in der Steiermark einen neuen Anlauf und stellt einen fünfstufigen Plan vor, der vonseiten der Regierung umgesetzt werden soll. Die zentrale Botschaft: Es brauche einen Anspruch auf Kinderbetreuung, aber gleichzeitig auch die rechtliche Sicherheit für die Gemeinden und Städte, wie ein solcher Anspruch umgesetzt und finanziert werden kann.

„Als SPÖ Frauen fordern wir schon lange einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung und –betreuung ab dem ersten Lebensjahr. Diese soll kostenlos sein, um Familien zu entlasten und sie muss vor allem ganztägig angeboten werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Einrichtungen für Kinderbildung- und -betreuung sind für viele Frauen ein wesentlicher Faktor für die Wahl des Wohnorts und sind daher eine große Chance, die Abwanderung im ländlichen Bereich zu stoppen.“
Elisabeth Grossmann, SPÖ Frauen Steiermark Vorsitzende

Laut dem GVV Steiermark Vorsitzenden Mario Abl sei die Bildung und Betreuung von Kindern ein gesellschaftliches Thema, das alle Steirer:innen betreffe: „Jede Investition in diesem Bereich wirkt doppelt und ist essentiell für unsere Zukunft. Wohnortnahe Kinderbildung und –betreuung sind entscheidend für die Gemeinden und Städte." Die Kosten dafür könnten aber von den Gemeinden nicht allein übernommen werden, der Bund soll unterstützend eingreifen.

Mindestens 45 Stunden pro Woche sollen Kinderbetreuungseinrichtungen zukünftig offen haben. | Foto: Sigmund/Unsplash
  • Mindestens 45 Stunden pro Woche sollen Kinderbetreuungseinrichtungen zukünftig offen haben.
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Zudem brauche es eine Imagekorrektur des Berufsfeldes: "Es ist auch dringend notwendig, das Berufsbild der Elementarpädagog:innen und Betreuer:innen mit einer besseren Bezahlung aufzuwerten und die Rahmenbedingungen, etwa durch kleinere Gruppengrößen, zu verbessern“, so Abl abschließend.

Die Forderungen im Überblick

  • Der GVV fordert einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung mit rechtlicher Absicherung für Gemeinden und Städte.
  • Für die Ausgestaltung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung soll gelten: Einrichtungen haben mindestens 45 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag), an 4 Tagen pro Woche für mindestens 9,5 Stunden geöffnet. Es soll ein Mittagessen angeboten und die Einrichtung maximal 5 Wochen im Jahr geschlossen werden.
  • Der Rechtsanspruch soll für alle Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren gelten.
  • Die Kinderbetreuung ist kostenlos
  • Die Entscheidung, in welchem Zeitraum die Einrichtungen offen haben sollen, obliegt den Kommunen - jedenfalls in einer Kernzeit zwischen 6 und 18 Uhr.
  • Kinderbetreuungseinrichtungen sollen als Kinderbildungseinrichtungen verstanden werden.
  • Es wird eine bessere Bezahlung für Kindergartenpädagog:innen gefordert.
  • Es sollen mehr Männer im Berufsfeld der Elementarpädagogik tätig werden.
  • Es brauche eine Diskussion darüber, dass es wie bei den Grundschulen eine Kompetenzverschiebung zum Bund gibt.

1,7 Milliarden Euro pro Jahr

Die Mittel für das ambitionierte Vorhaben soll der Bund stellen: Ab 2025 werden von der Regierung jährlich 1,7 Milliarden Euro gefordert, damit der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung flächendeckend umgesetzt werden kann. Hier schließt sich der GGV einer Forderung der Industriellenvereinigung an, die für eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die Kinderbetreuung in derselben Höhe plädiert. Auch eine Studie vom Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nach den VIF-Kriterien rund 1,6 Milliarden kosten würde.

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