Zur Entlastung der Rettungsdienste
Krankentransport mit dem Taxi

Um die Rettungsdienste zu entlasten können Taxis Patientinnen und Patienten zu allen Arten von Behandlungen befördern.  | Foto: pixabay
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Um die Rettungsdienste zu entlasten beziehungsweise Wartezeiten bei Krankentransporten zu verkürzen, können neuerdings Taxis Patientinnen und Patienten zu allen Arten von Behandlungen befördern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Krankentransport im Überblick.

STEIERMARK. Um ein effizientes, modernes und patientenzentriertes Versorgungssystem beim Krankentransport in der Steiermark zu gewährleisten, wurden in den vergangenen Monaten einige Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturen vorgenommen. So können etwa seit Juni 2023 Taxiunternehmen alle Arten der Krankenbeförderung durchführen und damit die Rettungsdienste entlasten. Bislang war das nur zu Chemo- und Strahlentherapie- sowie Dialysefahrten möglich.

Unkomplizierte Abrechnung

Insgesamt stehen derzeit 169 Taxiunternehmen für den Service in der Steiermark zur Verfügung. "Die Abrechnung erfolgt unkompliziert zwischen den Taxiunternehmen und der ÖGK, ohne, dass die Patientinnen und Patienten zusätzlich zahlen müssen – ein Schritt, der nachhaltigen, positiven Einfluss auf die Gesundheitsversorgung in der Steiermark haben wird", sind die Vorsitzenden des Landesstellenausschusses der ÖGK in der Steiermark, Josef Harb und Vinzenz Harrer überzeugt.

Bei akuten Notfällen sollte immer der Notruf 144, also die Rettung gewählt werden.  | Foto: MeinBezirk.at

Wesentliche Voraussetzung für einen Krankentransport ist grundsätzlich, dass die Patientin beziehungsweise der Patient aufgrund der Erkrankung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, auch nicht mit einer Begleitperson. Außerdem muss eine Transportanweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt ausgestellt werden. Der erste Weg führt daher immer zur betreuenden Ärztin beziehungsweise zur betreuenden Ärztin. Hier wird auch entschieden, ob eine Krankenbeförderung ohne Sanitäter und damit über ein Taxiunternehmen überhaupt ausreichend ist.

Im Notfall: 144 wählen

Den Transport organisiert bei Bedarf die Ärztin beziehungsweise der Arzt, Patientinnen und Patienten haben aber auch selbst die Möglichkeit, ein regionales Taxiunternehmen oder eine Rettungsorganisation zu kontaktieren. Bei akuten Notfällen braucht es aber natürlich keine Transportanweisung: In solchen Fällen sollte immer der Notruf 144, also die Rettung gewählt werden. Bei anderen akuten Erkrankungen außerhalb der Ordinationszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst, erreichbar über das Gesundheitstelefon 1450, der richtige Ansprechpartner. 

Auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Krankentransporte, wie etwa gestaffelte und singuläre Terminvergabe in Krankenhaus-Ambulanzen, Digitalisierung des Transportscheins, Adaptierung logistischer Rahmenbedingungen und Monitoring zur Bewertung von Verspätungen und Einsatzarten werden seitens Land Steiermark, Gesundheitsfonds Steiermark und Sozialversicherung derzeit vorbereitet.

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Um die Rettungsdienste zu entlasten können Taxis Patientinnen und Patienten zu allen Arten von Behandlungen befördern.  | Foto: pixabay
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