Neues Arbeitszeitgesetz hat Praxistest nicht bestanden

AK-Präsident Josef Pesserl (l.) und AK-Experte Karl Schneeberger präsentieren die ersten Anfragen hinsichtlich längerer Arbeitszeiten.  | Foto: AK/Graf-Putz
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  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

Das seit wenigen Wochen geltende Arbeitszeitgesetz sorgt für erhöhten Beratungsaufwand im AK-Arbeitsrecht. AK-Präsident Josef Pesserl stellt fest, „dass das neue Arbeitszeitgesetz den Realitätscheck nicht bestanden hat, weil es ohne Gefühl für die Realität und ohne Einbindung der Beschäftigten gemacht wurde.“
Der AK-Präsident nennt drei entscheidende Punkte, auf die sich seine Aussage stützen: Erstens ist die Freiwilligkeit für die Beschäftigten eine hohle Phrase. Zweitens sind strenge Strafen nicht möglich, weil sowohl die Zahl der Prüfer (Arbeitsinspektion) als auch deren Strafmöglichkeiten (Kumulationsprinzip) eingeschränkt werden und drittens wird im Gericht kein einziger Job gerettet.
Viele Anfragen, erste FälleDutzende AK-Mitglieder haben sich in den letzten Wochen bei der Beratung gemeldet. Tenor der Anfragen ist die Sorge der AK-Mitglieder, wie mit den Wünschen der Vorgesetzten nach längeren Arbeitszeiten umzugehen ist. So wird angefragt, wer nun zur „dritten Führungsebene“ zählt, für die weder das Arbeitszeit- noch das Ruhezeitgesetz gilt. Tourismusbeschäftigte sind mit den bereits aus Tirol bekannten Vertragsschablonen konfrontiert. Jobsuchende müssen unterschreiben, dass sie freiwillig die gesamte Saison 12 Stunden pro Tag also 60 Stunden wo Woche arbeiten wollen.
Es melden sich aber auch Betriebsräte, die in ihren Betrieben mit weitgehenden Wünschen der Geschäftsführungen für die gesamten Belegschaften konfrontiert sind. So geht es um Generalvollmachten zur Einteilung von Beschäftigten an bisher arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen. Es geht um gewünschte neue Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit, damit die zuschlagsfreie Tagesarbeitszeit auf zwölf Stunden ausgedehnt werden kann. Regelungen zur Inanspruchnahme von geblockter Freizeit sind allerdings nicht enthalten.

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