Rechtsanwalt und Notar
Damit alles in guten Händen bleibt

Unternehmensübergabe | Foto: panthermedia
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Was wird aus dem Betrieb? Eine Frage, die in familiengeführten Unternehmen meist alle 30 bis 35 Jahre auftaucht. In vielen Unternehmen wird jedoch auf eine professionell geplante, langfristig umgesetzbare Nachfolgeregelung häufig verzichtet. Laut Schätzungen, müssen etwa 15 Prozent der betroffenen Unternehmen wegen einer ungeregelten Nachfolge schließen. Davon ist aber nicht nur die Unternehmensleitung betroffen, sondern auch eine Reihe von Mitarbeitern und damit entscheidende Arbeitsplätze. Eine erfolgreich umgesetzte Nachfolgeregelung bietet somit nicht nur den Eigentümern Sicherheit, sondern auch der gesamten Wirtschaft einer Region. 

Der richtige Nachfolger

Genau zu diesem Thema bietet die Wirtschaftskammer eine eigene Nachfolgebörse beziehungsweise beschäftigen sich mittlerweile verschiedene Plattformen sowie Vermittler damit. Bis sich ein passender Nachfolger findet, die finanzielle, rechtliche und betriebswirtschaftliche Abwicklung festgelegt wird und der Übernahmeprozess bei Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern vollzogen ist, vergehen meist drei bis fünf Jahre. Um die Existenz und positive Weiterentwicklung des Betriebes zu garantieren, muss dieser Nachfolgeprozess professionell von einem Notar begleitet werden. Dieser ist mit den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmensübergabe bestens betraut und ist somit ein wertvoller Partner in diesem Prozess. Bei einer rein familiären Übergabe gibt es eine Vielzahl an Lösungsvarianten wie die Übergabe gegen Rente, vorläufige Verpachtung,  im Rahmen eines Generationenvertrags, Schenkung oder Vererbung erfolgen kann. Im Gegensatz dazu bietet die externe Nachfolge meist den Vorteil  sich durch den Verkauf operativ rasch zurückziehen zu können. Auch finanziell wird dadurch eine schnelle und endgültige Lösung erzielt. 

Testament: zu Lebzeiten entscheiden

Mit der Erstellung eines Testaments und der Regelung des eigenen Nachlasses beschäftigt man sich nicht gerne, doch könnten damit viele Erbrechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden. Grundsätzlich kann man ein Testament selber erstellen, doch die meisten privat erstellten Testamente sind fehlerhaft und somit häufig ungültig. Da in Österreich keine Testamentspflicht gilt, kommt im Falle eines Nichtvorhandenseins die gesetzliche Erbfolge zu Tragen.

Mit Hilfe der Experten

Sollte ein Testament erstellt werden, sollte dies so früh wie möglich geschehen. Es sollte sicher verwahrt werden, wobei die Registrierung beim Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer hilft, den letzten Willen zu schützen. Das Dokument selbst, kann von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellt werden. Um zu wissen, was in einem Testament stehen sollte und worauf man achten sollte, um die Nachkommen nicht in finanzielle Gefahren zu bringen, macht eine Erstberatung bei einem Anwalt in jedem Fall Sinn.
Normalerweise wird über einen Stundensatz oder einen Vertragswert in Höhe des Umfangs der bestehenden Erbschaftssumme abgerechnet. Für eine einfache Testamentserstellung kann auch ein Fixbetrag vereinbart werden.

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