Tipps der Arbeiterkammer
Darauf solltest du bei Käufen auf Messen achten
Frühlingszeit ist Messezeit. Die vermeintlich billigen Angebote auf Messen sind aber oftmals mit Vorsicht zu genießen. Die steirische Arbeiterkammer informiert, worauf du bei Vertragsabschlüssen auf Messen achten solltest und welche Rechte du als Käuferin und Käufer hast.
STEIERMARK. Das Wichtigste gleich zu Beginn: Bei einem Kauf auf einer Messe gibt es kein Rücktrittsrecht. Es ist, als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn man danach günstigere Angebote bei
anderen Unternehmen entdeckt, informiert die Arbeiterkammer Steiermark in einer aktuellen Presseaussendung.
Messen setzen auf Spontankauf
Ein Sonderangebot nach dem anderen - auf Messen erscheint der angepriesene Preis oft als vergleichsweise billiger. Ein wirklicher Vergleich mit anderen Produkten ist aber oftmals nicht möglich. Als Beispiel nennt hier die Arbeiterkammer den Küchenkauf: Es werden immer Sonderangebote, etwa ein Laufmeter Küche zum Preis von X Euro angepriesen. „Es gibt aber keine Vergleichsmöglichkeit, daher wissen Konsument:innen oft nicht, ob das Angebot tatsächlich so günstig ist, wie behauptet wird“, sagt die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, Bettina Schrittwieser. Der Rat der Expertinnen und Experten: Wer sich daher teure Waren oder Möbel auf einer Messe kaufen möchte, sollte unbedingt vor dem Angebote von anderen Anbieterinnen und Anbietern einholen.
Nicht stressen lassen
Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe vergleichen, auch außerhalb der Messe, so Schrittwieser: „Viele Messen laufen über mehrere Tage, sodass man über die Entscheidung schlafen kann.“ Zudem sollte man auch genau darauf achten, was im Angebot enthalten ist.
Über Unternehmen informieren
Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf offenhalten möchte, kann dies übrigens mit der Verkäuferin bzw. dem Verkäufer vertraglich vereinbaren. Außerdem sollte vorher der Unternehmenssitz kontrolliert werden. Ausländische Firmen könnten hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen und die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche könnte Schwierigkeiten bereiten.
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