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Gesundheitsschutz und Arbeitszeit

Elmar Tuttinger, Außenstellenleiter der AK Weiz. | Foto: AK Steiermark
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Der Start in das Arbeitsleben kann abhängig vom Beruf auch mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Die Arbeiterkammer Steiermark setzt sich vehement, insbesondere bei Jugendlichen, für den Gesundheitsschutz ein.

Erfreulich ist die Entwicklung zum Schutz von Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauchs. Um dem Rechnung zu tragen, wurde die maximale Beschäftigungsdauer von Jugendlichen in Raucherräumen der Gastronomie von bisher vier auf eine Stunde verkürzt (für Ausbildungsverhältnisse ab 1. September 2018). Ein umfassender Nichtraucherschutz muss jedoch noch weiter gehen, um die gravierenden, negativen Folgeerscheinungen auszuschließen.

Nach wie vor ist die Leistung von Überstunden für unter 18-jährige Personen in Ausbildung oder Beschäftigung grundsätzlich verboten. Auch die Regelungen zum 12-Stunden-Arbeitstag, gemäß Arbeitszeitgesetz für volljährige Personen, bringen hier keine Veränderungen.

Großes Augenmerk ist jedoch weiterhin auf die Beschäftigung von Jugendlichen zum Beispiel auf Baustellen und bei Montagearbeiten zu richten. Besonders in Fällen, in denen der Ausbildungsbetrieb 12 Stunden Arbeitszeit für die Fachkräfte und Monteure im Unternehmen wünscht. Überstunden, welche von Jugendlichen verbotenerweise geleistet werden, sind zuschlagspflichtig zu bezahlen.

Elmar Tuttinger, Außenstellenleiter der AK Weiz
stmk.arbeiterkammer.at

Elmar Tuttinger, Außenstellenleiter der AK Weiz. | Foto: AK Steiermark
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