In Gemeinden gilt: Best- statt Billigstbieter

Fairness gefragt: Beppo Muchitsch, Helmut Mödlhammer und Werner Frömmel | Foto: KK
  • Fairness gefragt: Beppo Muchitsch, Helmut Mödlhammer und Werner Frömmel
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Seit 1. März 2016 gilt das Bestbieterprinzip bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Öffentliche Auftraggeber können aber weitere Maßnahmen für mehr Fairness bei öffentlichen Aufträgen setzen. Gemeinsam mit Vergabeexperten haben der Österreichische Gemeindebund und die Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!” einen Vergabeleitfaden für Gemeinden erarbeitet. Ziel ist, dass regionale Betriebe mehr Chancen auf öffentliche Aufträge von Gemeinden bekommen. So können regionale Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden.

Gemeinden können bei der Auftragsvergabe künftig auf ausgearbeitete Textpassagen zurückgreifen, betonte Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer: „Dieser Leitfaden hilft Gemeinden und Betrieben und ist eine gute Sache. Die Gemeinden als regionaler Wirtschaftsmotor investieren insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr in neue Projekte – davon in der Steiermark rund 300 Millionen Euro. Es ist daher sinnvoll, die gesetzlichen Normen des Bestbieterprinzips um einige Details zu ergänzen, die insgesamt zu mehr Fairness bei öffentlichen Vergaben führen. Der Leitfaden unterstützt alle Gemeinden, damit auch regionale Klein- und Mittelbetriebe konkurrenzfähig mitbieten können.”

Mödlhammer betont weiter: „Fairness beinhaltet auch, dass nicht nur große Konzerne, sondern auch regionale Klein- und Mittelbetriebe eine Chance haben, bei öffentlichen Bauaufträgen konkurrenzfähig zu sein. Die Ausschreibungskriterien müssen daher sowohl für kleine Gemeinden machbar, sowie für Klein- und Mittelbetriebe verständlich und erfüllbar sein.“

Konkret wurden in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft zwei Kriterien ausgeführt. So können Gemeinden bei der Vergabe berücksichtigen, welcher Bieter Lehrlinge bzw. ältere Arbeitnehmer auf der Baustelle beschäftigt. Ein anderes Zuschlagskriterium kann die „Reduktion der Umweltbelastung durch Verringerung von Transportkilometern auf die Baustelle” sein. Dadurch können Betriebe den Auftrag bekommen, die zum Beispiel das Baumaterial für die Baustelle von einem regionalen Hersteller beziehen. Auch die „Reaktionszeit in der Bauphase”, die bei regionalen Betrieben niedriger ist als bei weit entfernten, kann als Zuschlagskriterium herangezogen werden.

Bau-Holz Gewerkschaftsboss Abg. z. NR Josef Muchitsch warnt vor Druck auf die steirische Bauwirtschaft. Durch die Freizügigkeit seit 2011 kommt die Bauwirtschaft immer mehr unter Druck, insbesondere durch Subfirmen und Lohndumping. Das Bestbieterprinzip steuert hier dagegen: „Mit Einführung des Bestbieterprinzips wurde ein wichtiger Schritt für faire Vergaben gesetzt. Nicht der Preis allein zählt bei Auftragsvergaben in der Bauwirtschaft. Umso schöner ist, dass der Gemeindebund mit einem Vergabekatalog speziell für Gemeinden als wichtiger Partner für faire Vergaben gewonnen wurde. Dadurch stärken wir die regionalen Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen und sichern und schaffen Arbeitsplätze.”

Muchitsch präsentiert auch die Lohn- und Sozialdumpingdaten 2016 für die Steiermark: „Durch die Kontrollorgane der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) wurden 2016 insgesamt 727 inländische Firmen überprüft. Lediglich bei 20 Fällen wurde Unterentlohnung festgestellt. Im gleichen Zeitraum wurden 250 ausländische Baufirmen überprüft, davon wurde bei 194 Firmen Unterentlohnung festgestellt. Das heißt, bei 8 von 10 ausländischen Firmen gibt es Unterentlohnung.“

„Gemeinden sind als öffentliche Auftraggeber besonders für die regionale Wirtschaft von immenser Bedeutung. Deswegen hat unsere Initiative ‚Faire Vergaben’ immer den Dialog mit dem Gemeindebund gesucht. Dadurch konnten wir auch manche Bedenken, dass es mit dem Bestbieterprinzip zu einem höheren Aufwand kommen könnte, zerstreuen. Mit dem Bestbieterkriterienkatalog haben die Gemeinden nun ein wertvolles Werkzeug, um mit der neuen Rechtsmaterie vertraut zu werden. Ich bin davon überzeugt, dass die öffentlichen Auftraggeber im Sinn der regionalen Wirtschaft mit dem Bestbieterprinzip umgehen werden”, fasst Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel zusammen.

Der gesamte Leitfaden sowie die Musterausschreibung stehen unter www.faire-vergaben.at als Download zur Verfügung. Sämtliche Gemeinden bekamen die Informationen zum Leitfaden bereits über den Gemeindebund-Newsletter übermittelt.

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