Steuerliche Veränderungen
Was 2022 gesetzlich geplant ist

Zum Jahreswechsel haben die gesetzlichen Tipps für Woche-Leser von den Experten Walter Pisk (l.) und Peter Wenger schon Tradition.  | Foto: M Kanizaj
  • Zum Jahreswechsel haben die gesetzlichen Tipps für Woche-Leser von den Experten Walter Pisk (l.) und Peter Wenger schon Tradition.
  • Foto: M Kanizaj
  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

Das Notariat Pisk & Wenger fasst für die Woche die wichtigsten Änderungen fürs neue Jahr zusammen.

Nach einem schwierigen Jahr 2021 stehen auch für das neue Jahr eine Reihe von gesetzlichen Änderungen ins Haus. Walter Pisk und Peter Wenger vom "Notariat Pisk & Wenger" erläutern die wichtigsten Details*. Gleich ein wichtiger Tipp an Woche-Leser vorweg: "Immobilienschenkungen sind aktuell so günstig, wie sie es vielleicht bald nicht mehr sein werden", halten die beiden Notare fest.

Spürbar in der Geldbörse

Das Positive zuerst: Lohn-/Einkommens- und Körperschaftssteuer werden gesenkt. Die zweite und dritte Tarifstufe der Lohnsteuer werden von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Als Signalwirkung im internationalen Standort-Wettbewerb wird die Körperschaftssteuer (KöSt) für Unternehmen ebenfalls schrittweise von 25 auf 23 Prozent reduziert (Ab Veranlagung 2023 Senkung auf 24 Prozent beziehungsweise ab Veranlagung 2024 Senkung auf 23 Prozent). Auch der Familienbonus Plus wird von maximal 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind angehoben. "Was sich jedoch negativ in der Geldbörse auswirken wird, ist die neue CO2-Bepreisung, durch die Diesel- und Benzin-Treibstoffe teurer werden", stellen die Experten fest.

Rund um Gewinne

Positiv für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist, dass die steuerfreie Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter zum Zwecke einer stärkeren Bindung beziehungsweise Motivation bis 5.000 Euro pro Jahr erhöht wird. "Auch der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag soll für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Jänner 2022 beginnen, von 13 auf 15 Prozent erhöht werden. Der Höchstbetrag für den Gewinnfreibetrag erhöht sich damit auf 45.950 Euro", erläutern Pisk und Wenger. Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll mit Wirkung ab 1. Jänner 2023 von derzeit 800 auf 1.000 Euro angehoben werden. Diese Maßnahme wirkt sich nicht nur bei den betrieblichen Einkünften, sondern etwa auch bei den Werbungskosten aus unselbständiger Tätigkeit aus.

Klima und Digitalisierung

Das neue Klimaticket ermöglicht, mit einem Ticket alle öffentlichen Verkehrsmittel in einem bestimmten Gebiet zu nutzen. Arbeitgeber können den Arbeitnehmern das Klimaticket – wie bisher auch das Jobticket beziehungsweise das Öffi-Ticket – steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Auch technisch hat sich durch die Pandemie einiges verändert.

Auf digitalem Wege sind im Notariat die Leistung einer beglaubigten Unterschrift, die Errichtung und Unterfertigung von Privaturkunden, Notariatsakten und notariellen Protokollen jeweils unter Verwendung einer Zweiweg-Audio-Video-Verbindung und somit ohne physische Anwesenheit möglich. Und eine dringende Empfehlung beider Experten im Hinblick auf die Pandemie lautet, sich Gedanken über eine Personenvorsorge – sprich Testament und Vorsorgevollmacht – zu machen.

* Zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels befanden sich die gesetzlichen Änderungen noch im Entwurfs- und Begutachtungsstadium, also vor der Beschlussfassung im Parlament. Grobe Abweichen werden jedoch nicht erwartet.

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.