Was ist eigentlich die "Sozialpartnerschaft"?

Die aktuelle Spitze der Sozialpartner: Rudi Kaske, Erich Foglar, Christoph Leitl, Hermann Schultes (v . l.) | Foto: sozialpartner.at
  • Die aktuelle Spitze der Sozialpartner: Rudi Kaske, Erich Foglar, Christoph Leitl, Hermann Schultes (v . l.)
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1945 haben die Arbeiterkammer und die Handelskammer Wien "ein Komitee zur Beratung dringlicher sozialpolitischer Probleme" gegründet – die Geburtsstunde der Sozialpartnerschaft. In Folge wurden dann die entsprechenden Dachverbände (Bundeswirtschaftskammer, Bundesarbeitskammer, Gewerkschaftsbund, Landwirtschaftskammer) gegründet. Zwischen 1947 und 1951 wurden fünf "Lohn-Preisabkommen" geschlossen, die ersten freiwilligen Vereinbarungen der Sozialpartner: Ursprüngliche Aufgabe war es, die Notwendigkeit von Preiserhöhungen vor ihrem Wirksamwerden sowie die Höhe und Dringlichkeit neuer Lohnforderungen seitens der Gewerkschaften zu prüfen. Kollektivverträge sind immer noch das "Hauptgeschäft" der Sozialpartner, von den 840 bestehenden werden rund 450 Kollektivverträge jährlich neu verhandelt. Geführt werden die Sozialpartner aktuell von Rudi Kaske (AK), Christoph Leitl (WK), Erich Foglar (ÖGB) und Hermann Schultes (LWK).

Die Aufgaben der Sozialpartner:

Kollektivverträge
Werden auf Arbeitgeberseite in aller Regel von der jeweiligen Unterorganisation der Wirtschaftskammer und auf Arbeitnehmerseite von den Fachgewerkschaften abgeschlossen. Für knapp 98 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft gelten Kollektivverträge.

Eine österreichische Besonderheit liegt darin, dass sich die Sozialpartnerschaft darüber hinaus auf praktisch alle Gebiete der Wirtschafts- und Sozialpolitik erstreckt. Deshalb gilt Österreich auch als Musterbeispiel des Korporatismus, also der umfassenden und koordinierten Interessenvertretung.

Duale Berufsbildung

Das „duale System“ (Lehre) bezeichnet die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Für das Funktionieren der dualen Berufsbildung spielen die Sozialpartner eine entscheidende Rolle, z.B. durch Schaffung von Rahmenbedingungen, Initiativen zur Modernisierung der Lehrberufe, Entwicklung von neuen Lehrberufen, Lehrabschlussprüfungen, Prüfungen, Förderungen und Kontrollen.

Gesetzgebung
Die Verbände haben u.a. das Recht auf Begutachtung von Gesetzesvorlagen, zur Einbringung von Vorschlägen in gesetzgebenden Körperschaften und zur Formulierung von Gesetzesentwürfen im zentralen Interessenbereich der Sozialpartner (z.B. Sozial- und Arbeitsrecht).

Verwaltung
Die Sozialpartner wirken in zahlreichen Kommissionen, Beiräten und Ausschüssen mit, etwa im Lehrlingswesen, bei der Kontrolle von Arbeitsbedingungen, bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen, in Wettbewerbspolitik und Kartellwesen, in der Arbeitsmarktpolitik, der Konsumentenpolitik und in Förderungseinrichtungen.

Gerichtsbarkeit
Die Sozialpartner erbringen Vorschläge für die Ernennung von Laienrichtern bei Arbeits- und Sozialgerichten, und sie stellen Beisitzer im Kartellgericht.

Quelle: Sozialpartner

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