Diebstahlserie
Christusfiguren im Tätervisier
Unbekannter stiehlt Christusfiguren. Kapellengemeinschaften sind besorgt.
Mit einem besondereren Fall sind die Beamten der Polizeiinspektion Gnas rund um Johann Rauch beschäftigt. Ein bislang unbekannter Täter hat in Unterauersbach eine Christusfigur aus Gips von einem Wegkreuz gerissen und den Korpus mitgenommen. Durch Gewalteinwirkung beim Herunterreißen ist die Figur teils zerbrochen – die Hände der Statue sind am Kreuz zurückgeblieben.
Schon zuvor kam es auch im Raum Gnas, nämlich in Radisch, Thien und wiederum in Unterauersbach zu vier ähnlichen Fällen. Auch hier wurden die Christusfiguren beim Entfernen beschädigt. Johann Rauch geht davon aus, dass die Tat eher aus „Gehässigkeit“ passiert ist als zum Zwecke des Weiterverkaufs.
Aktuell stecken die Beamten mitten in der Ermittlungsarbeit. Rauch – der auf eine ähnliche Serie in St. Stefan im Rosental im Vorjahr aufmerksam macht – bittet die Bevölkerung aufmerksam zu sein und sich mit etwaigen Hinweisen an die Inspektion (059133/6123) zu wenden. Besitzern von Wegkreuzen rät er, die Objekte einerseits gut zu befestigen bzw. Fotos anzufertigen, um spätere Ermittlungen im Falle eines Diebstahls oder auch von Vandalismus zu erleichtern.
Besorgte Bürger
Für Unruhe sorgen die Vorkommnisse in Gnas. "Ich glaube, dass es sich um einen Lausbubenstreich handelt", so Anton Marbler, Ortsteilbürgermeister von Unterauersbach. Besonders aufmerksam ist derzeit Maria Knittelfelder. Sie und die rund zwölf Mitglieder der Kapellengemeinschaft Wörth betreuen die Anna-Suppan-Gedächtniskapelle – heuer feierte man das 80-Jahr-Jubiläum – und das Wegkreuz in Wörth. Blumenschmuck etc. werden mit Spenden, aus Eventerlösen oder auch aus eigener Tasche bezahlt. "Es ist eine Frechheit", so Maria Knittelfelder. Auf Anraten von Pfarrer Karl Gölles blieb die Glaubensstätte für einige Tage verschlossen.
Doch wie sehen die Chancen von Geschädigten auf Schadensersatz aus? Laut Leo Josefus (Landespolizeidirektion Steiermark) besteht, wenn der Täter ausgeforscht worden ist, die Option, sich einem allfälligen Strafverfahren als Privatbeteiligter zwecks Schadensersatz anzuschließen. Er räumt auch die Möglichkeit ein, dass überführte Täter eventuell freiwillig eine Schadenswiedergutmachung leisten. Dies würde bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. In manchen Fällen hat die Staatsanwaltschaft dann die Möglichkeit, von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen. Hinsichtlich einer Versicherung ist laut Versicherungsmakler Gerald Puntigam, Leiter von Finova in der Südoststeiermark, eine individuelle Lösung notwendig. So stellt sich u.a. die Frage, ob es sich um Privat- oder Gemeindegrund handelt.
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