Regelung für Qurantäne-Ende
Freitesten nur nach behördlicher Anordnung
Seit nunmehr vier Tagen gibt es neue Quarantäne-Regeln vonseiten des Bundes, die auch das sogenannte Freitesten betreffen. Das Land Kärnten informiert die Bevölkerung nun darüber, wie dies abzulaufen hat. Verdachtsfalltestungen werden grundsätzlich priorisiert. KÄRNTEN. Durch die Anpassung der Quarantäne-Regelungen durch den Bund ist seit 8. Jänner dieses Jahres für symptomfreie Personen ein Freitesten aus der Quarantäne ab dem fünften Tag mittels PCR-Test möglich. Dazu hält Gerd Kurath, der...