Angeklagter spricht von Notwehr
Selbst mit einem blauen Auge davongekommen, erklärte ein 37-Jähriger vor Gericht, dass sein mitangeklagter Kontrahent nur aufgrund von Notwehr einen Nasenbeinbruch erlitten habe. Verteidiger Jürgen Brandstätter möchte die Unschuld seines Mandanten durch jene Zeugen belegen, die im August vergangenen Jahres einen Raufhandel in einem Lokal in Traismauer beobachtet haben. Beschimpfung als angeblicher Auslöser Auslöser soll die Äußerung des Wirtes gegenüber einem deutschen Gast gewesen sein, den er...