Umfrageergebnis
TirolerInnen wollen strengere Gesetze bei der Hundehaltung

In Tirol gibt es rund 44.000 steuerlich angemeldete Hunde. Immer wieder kommt es zu Bissvorfällen und die Wogen gehen hoch: Es werden vielerorts strengere Auflagen für die Haltung von sogenannten Kampfhunden gefordert.  | Foto: skn/Symbolbild
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  • In Tirol gibt es rund 44.000 steuerlich angemeldete Hunde. Immer wieder kommt es zu Bissvorfällen und die Wogen gehen hoch: Es werden vielerorts strengere Auflagen für die Haltung von sogenannten Kampfhunden gefordert.
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In Tirol gibt es rund 44.000 steuerlich angemeldete Hunde. Immer wieder kommt es zu Bissvorfällen und die Wogen gehen hoch: Es werden vielerorts strengere Auflagen für die Haltung von sogenannten Kampfhunden gefordert. Aber das gestaltet sich als schwierig.

TIROL (skn). In Österreich gibt es rund 629.000 gemeldete Hunde. Knapp 4000mal pro Jahr wird ein Mensch gebissen. Gleichzeitig gibt es in Österreichs Bundesländern unterschiedliche Regelungen und Maßnahmen. Eine einheitliche Regelung zu finden, gestaltet sich als schwierig, da es sich bei den möglichen Maßnahmen um Landessache handelt. So gibt es in einigen Bundesländern besondere Vorschriften zur Haltung von bestimmten Hunderassen, in anderen gibt es Hundeführerscheine. Selbst die Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang wird von den einzelnen Gemeinden festgelegt.

Ergebnis unserer Umfrage der Woche zu Regeln bei der Hundehaltung

Hier das Ergebnis unserer Umfrage der Woche*:

Insgesamt haben 358 Leserinnen und Leser an unserer Umfrage der Woche zum Thema Hundehaltung teilgenommen. Wir wollten von euch wissen, ob ihr glaubt, dass die bestehenden Regelungen für die Hundehaltung in Tirol ausreichend sind.

  • 48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben an, dass die geltenden Bestimmungen ausreichend sind.
  • 103 Leserinnen und Leser finden, dass die Regelungen nicht ausreichen, es bräuchte für bestimmte Rassen und auffällige Rassen mehr Auflagen.
  • 207 Teilnehmerinnen und Teilnehmer finden, dass es für alle Hunderassen strengere Regeln geben sollte.

Bei unserer Umfrage der Woche zu strengeren Gesetzen bei der Hundehaltung haben 358 Leserinnen und Leser teilgenommen. Die Mehrheit, nämlich 57,82 Prozent, wünschen sich für die Haltung aller Hunderassen strengere Regelungen. 28,77 Prozent finden, dass es vor allem für bestimmte Rassen beziehungsweise auffällige Hunde mehr Auflagen geben sollte. Nur 13,41 Prozent glauben, dass die geltenden Gesetze und Bestimmungen vollkommen ausreichend sein sollen.

Darum geht's

  • Diese Regeln gelten bei der Hundehaltung in Tirol
  • Erklärung Listenhunde
  • Erklärung Kampfunde
  • Sinnhaftigkeit von Rassenlisten

Vorschriften zur Hundehaltung in Tirol

In Tirol gibt es für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen keine besonderen Auflagen. Regelungen treten erst in Kraft, sobald der Hund  – egal welcher Rasse – auffällig geworden ist und der Halter durch einen Bescheid aufgefordert wurde, den Hund einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt vorzuführen. Sollte der Hund tatsächlich auffällig oder gefährlich sein, muss dies der Behörde bekannt gegeben werden. Erst dann wird über den Hund ein Maulkorb- und/oder Leinenzwang verhängt.

Außerdem kann bestimmten Personen das Halten eines als auffällig beurteilten Hundes (egal welche Rasse) untersagt werden. Darunter fallen unter anderem Personen, die beispielsweise gegen den auferlegten Maulkorb- oder Leinenzwang verstoßen haben, die wegen Verstößen gegen tierschutz- und/oder jagdrechtliche Vorschriften verurteilt wurden.

Seit dem Jahr 2021 gibt es in Tirol theoretisch eine Beißstatistik: Die Gemeinden sollen – allerdings freiwillig – alle Hundebisse melden. Diese sollen dann in einer landesweiten Statistik zusammengefasst werden. Für eine Meldepflicht, würde es eine Änderung des Gesetztes durch den Bund brauchen. Erfasst werden in der Statistik Verletzungsgrad, betroffener Körperteil und auch die Rasse des jeweiligen Hundes. Bislang werden aber in erster Linie nur jene Bisse erfasst, die so schwer sind, dass die gebissene Person diese behandeln lassen muss.

Seit Oktober 2020 gilt in Tirol ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Erst-HundehalterInnen unabhängig von der Rasse.

Ansonsten kann in Tirol jede Gemeinde weitere Vorschriften im Zusammenhang mit der Hundehaltung wie Leinen- oder Maulkorbzwang selbst erlassen.

In Tirol gibt es keine Listenhunde. Die Regelungen gelten für alle Hund aller Rassen gleichermaßen. | Foto: Symbolbild: wikicommons/Conny48592
  • In Tirol gibt es keine Listenhunde. Die Regelungen gelten für alle Hund aller Rassen gleichermaßen.
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Was ist ein Listenhund?

Einige Bundesländer haben einige Rassen als Listenhund definiert. Dabei handelt es sich um eine Rassenliste bestimmter Hunderassen, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten oder von denen eine gewisse Gefährlichkeit angenommen wird. Für diese Rassen gelten dann bestimmte Einschränkungen bei der Haltung. Diese Einschränkungen können ein Halteverbot, Leinen- und Maulkorbzwang oder ein Wesenstest sein oder bestimmte Voraussetzungen beim Halter, wie Volljährigkeit oder das Ablegen eines Hundeführerscheins.

In Österreich gibt es nur in drei Bundesländern eine Rassenliste nämlich in Vorarlberg, Niederösterreich und Wien. Dabei gelten die vorgeschriebenen Bestimmungen auch für Mischlinge dieser Rassen. In den Bundesländern Steiermark und Burgenland gibt es zwar keine Rassenliste, aber Auflagen bei Auffälligkeiten des Hundes. Allerdings sind die Listen weder innerhalb Österreichs noch in anderen Staaten einheitlich. So entscheidet jedes Bundesland, welcher Hund auf dieser Rassenliste steht.

In Tirol gibt es rund 44.000 steuerlich angemeldete Hunde. Immer wieder kommt es zu Bissvorfällen und die Wogen gehen hoch: Es werden vielerorts strengere Auflagen für die Haltung von sogenannten Kampfhunden gefordert.  | Foto: David Taffet / Unsplash.com
  • In Tirol gibt es rund 44.000 steuerlich angemeldete Hunde. Immer wieder kommt es zu Bissvorfällen und die Wogen gehen hoch: Es werden vielerorts strengere Auflagen für die Haltung von sogenannten Kampfhunden gefordert.
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Was sind Kampfhunde?

Der Begriff "Kampfhund" wird umgangssprachlich für eine Reihe von Hunderassen verwendet, die dann als Listenhunde zusammengefasst werden. Gleichzeitig assoziieren mit diesem Begriff viele Menschen bestimmte Hunderassen mit spezifischen Merkmalen. Weiters werden diese Hunde als besonders gefährlich wahrgenommen. Sogenannte Kampfhunde wurden ursprünglich für Tierkämpfe gezüchtet allen voran Hundekämpfe oder Kämpfe gegen Bullen, Löwen oder Bären. Das heißt, geschichtlich betrachtet bezeichnet Kampfhund das Einsatzgebiet des Hundes und nicht eine Hunderasse. Kleine Terrierrassen wurden beispielsweise auch für Rattenkämpfe eingesetzt. Erst seit Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden auf Menschen beziehungsweise Hunde verwendet.

Generell gilt, dass sogenannte Kampf- oder Listenhunde nicht gefährlicher oder aggressiver sind als viele andere Hunderassen. Das Verhalten jedes Hundes hängt von der Haltung ab und den Erfahrungen, die der Hund gemacht hat. Im Prinzip kann jeder Hund gefährlich werden, wenn er an den falschen Halter gerät. Forschungen im Bereich der Beziehung Mensch-Hund zeigen, welche Faktoren für eine harmonische Mensch-Hund-Beziehung wichtig ist.

Foto: pixabay/JanDix

Machen Rassenlisten und die entsprechenden Regelungen Sinn?

Auffallend bei den Rassenlisten ist, dass diese nicht einheitlich sind, diese umfassen in Deutschland je Bundesland drei bis 19 Hunderassen, in Österreich acht bis 13 und in der Schweiz je nach Kanton drei bis 31 Rassen. Allerdings, so die Tierschutzorganisation Tierschutz Austria, würde sich die Häufigkeit von Beißvorfällen auch nach dem Inkrafttreten der Listenregelungen nicht von jenen in listenfreien Gebieten unterscheiden.

Gleichzeitig zeigt eine Studie aus dem Jahr 2022, dass nur 9 Prozent des Verhaltens eines Hundes von der Rasse abhängig ist. Das Wesensmerkmal, Aggressivität, wird beispielsweise nur zu einem geringen bis mittleren Maß vererbt. Allerdings konnten beim Grad der Aggressivität keine Unterschiede zwischen Listenhunden und anderen Rassen festgestellt werden. Das heißt, so genannte Listenhunde sind nicht aggressiver als andere Hunde.

Das bedeutet aber auch, dass es falsch ist, von vornherein davon auszugehen, dass ein Hund von einer bestimmten Rasse von Geburt an böse sei. Das Verhalten des Hundes ist durch viele Faktoren geprägt: von seiner Haltung, von den Aufzuchtsbedingungen des Wurfs, erste Erfahrungen noch beim Züchter, Sozialisierung mit Hunden und Menschen, Trainings- und Beschäftigungsmethoden.

In den meisten Fällen werden vor einer Hundeattacke, die deeskalierenden Signale des Hundes ignoriert, wie Videoanalysen zeigen würden, so Tierschutz Austria.

*Die Umfrage ist nicht repräsentativ

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Externer Link: www.tierschutz-austria.at

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