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Videos in Social Media, was ist erlaubt?

Videos auf Social Media - da gibt es einiges zu beachten. | Foto: pixabay/geralt
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  • Videos auf Social Media - da gibt es einiges zu beachten.
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TikTok, Instagram & Co gehören inzwischen zum Alltag. Gerade junge Menschen scrollen stundenlang durch Videos. Schnell ist auch ein Video von Urlaubs-Highlights hochgeladen. Doch welche rechtlichen Fallen lauern hier und betreffen auch die private Social Media-Nutzung? Von Urheberrecht bis Strafrecht gilt es einiges zu beachten, erläutert RA Mag. Simon Pöschl im Gespräch.

TikTok ist bei Jugendlichen beliebt, ein Drittel aller Nutzer ist mehr als zwei Stunden pro Tag online, viele laden selbst „Content“ hoch. Was gilt es dabei zu beachten?

Pöschl: Tatsächlich gibt es mehr Regeln, als viele vermuten. Wenn man etwa ein Video hoch-lädt, in dem ein aktueller Pop-Song zu hören ist, kann das die Urheberrechte der Komponistin/des Komponisten verletzen. Die könnte dann z.B. eine Klage auf Schadenersatz oder Lizenzgebühren erheben.
Man kann aber auch Persönlichkeitsrechte von anderen verletzen. Es gibt z.B. viele Videos von „fails“, also Situationen, wo etwas schiefgeht, „lustige“ Unfälle passieren usw. Den Menschen, die in solchen Videos zu erkennen sind, kann das peinlich sein. Sie können dadurch in ihren Rechten verletzt werden und gegen die Person, die das hochgeladen hat, auch Klagen erheben. Das gilt übrigens auch für das „Teilen“, von solchen Videos per WhatsApp, Signal oder ähnlichen Plattformen.

Von Urheberrecht bis Strafrecht gilt es einiges zu beachten, Rechtsanwalt Mag. Simon Pöschl informiert. | Foto: privat
  • Von Urheberrecht bis Strafrecht gilt es einiges zu beachten, Rechtsanwalt Mag. Simon Pöschl informiert.
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Kann das auch strafrechtliche Folgen haben?

Pöschl: In den allermeisten Fällen haben Rechtsverstöße in Videos „nur“ zivilrechtliche Folgen. Aber Achtung: gerade bei Jugendlichen mehren sich die Fälle von strafbarer „Kinderpornografie“. Jugendliche verschicken oft Selfies, manchmal auch Nacktbilder von sich. Wenn die abgebildete Person allerdings minderjährig oder schlimmer noch unmündig (also unter 14) ist, kann es aber schon strafbar sein, solche Bilder zu besitzen, also z.B. am Handy gespeichert zu haben. Es ist jedenfalls strafbar, solche Bilder an Dritte weiterzuleiten.

Die sozialen Plattformen sind fixer Bestandteil unseres Lebens, auch das posten von Videos gehört natürlich dazu. | Foto: pixabay/Pixelkult
  • Die sozialen Plattformen sind fixer Bestandteil unseres Lebens, auch das posten von Videos gehört natürlich dazu.
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Was ist bei Videos in sozialen Medien noch zu beachten?

Pöschl: Videos haben natürlich oft auch einen Inhalt, eine Botschaft. Man will über das Video etwas mitteilen, z.B. indem man sich selbst filmt und seine Meinung zu einem Thema äußert. Dabei herrscht natürlich zum Glück die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit endet aber, wenn man aber andere beleidigt oder ungeprüft Anschuldigungen teilt oder böse Gerüchte verbreitet. Dann kann man zivilrechtlich, aber auch medien- und strafrechtlich belangt werden. Das gilt im Übrigen auch für „normale“ Postings, in denen man seine Meinung äußert.

Sollte man also besser keine Videos hochladen?

Pöschl:
Nein, junge Leute sollen ruhig kreativ sein, Videos produzieren und teilen. Wenn man dabei nur selbstgemachte Videos verwendet, niemanden beleidigt, im besten Fall auch keine geschützte „Hintergrundmusik“ verwendet und alle anderen Menschen, die im Video vorkommen, der Veröffentlichung zugestimmt haben, sollte auch nichts passieren.

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