Mobilität
700.000 Euro für neueste Technologie bei drei A12-Blitzern
Raser aufgepasst: Drei von sechs Radaranlagen auf der Unterinntalautobahn werden künftig mit der neuesten Technologie ausgestattet sein. Das Land sieht dies als wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Luftgütewerte.
TIROL. Neben der Polizei, mit ihrer mobilen Radarüberwachung, sind auch die fest installierten Frontradaranlagen entlang der A12 für die Überwachung der Einhaltung des "Lufthunderters" zuständig. Drei dieser Anlagen im Tiroler Unterland werden nun auf den neuesten Stand der Technik gebracht und umfassend erneuert.
700.000 Euro für Erneuerung von drei Blitzern
Die Erneuerung der Anlagen lässt sich das Land einiges kosten. Insgesamt übernimmt das Land die Kosten von rund 700.000 Euro. Verkehrslandesrat Zumtobel argumentiert die Sanierung:
"Die Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkungen ist im Sinne der Verkehrssicherheit notwendig.“
Zudem wäre der Lufthunderter und dessen Einhaltung ein maßgebliches Instrument zur Einhaltung der Luftgüte in Tirol.
Asfinag führt Neuerrichtung aus
Die Asfinag wird die Neuerrichtung der drei Radaranalgen ausführen.
Der erste Standort auf der A12 in Fahrtrichtung Kufstein bei Kundl soll noch 2023 erneuert werden, die beiden weiteren Standorte – A12 Fahrtrichtung Bregenz bei Kundl und A12 Fahrtrichtung Kufstein bei Vomp folgen 2024. Die neuen Anlagen verfügen über die neueste Lasertechnologie zur Geschwindigkeitsüberwachung und sind direkt mit dem Verkehrsbeeinflussungssystem verbunden.
Wird die Geschwindigkeit aufgrund von Baustellen oder Staugefahr beispielsweise auf 80 km/h gesenkt, so stellt sich auch das Radar entsprechend darauf ein. Zudem sind alle Anlagen mit dem Datennetzwerk der Asfinag verbunden – Geschwindigkeitsübertretungen werden so direkt an das Innenministerium bzw. die Polizei weitergegeben.
„Gleichzeitig entstehen zwei Haltebuchten für die Polizei“,
erklärt Verkehrslandesrat Zumtobel. Die Kosten für die Haltebuchten werden von der Asfinag getragen. Die Radaranlagen gehen nach Fertigstellung in das Eigentum des Landes über.
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