Mobilität
Fahrverbote am Pfingst- und Fronleichnamwochenende
Über das Pfingst- und Fronleichnamwochenende sowie an den Wochenenden und Feiertagen wird es vom 8. Juli bis zum 10. September, jeweils von 7 bis 19 Uhr auf ausgewählten Straßen im Großraum Innsbruck sowie in den Bezirken Kufstein und Reutte Fahrverbote geben.
TIROL. Was bedeuten die Fahrverbote? Grundsätzlich möchte man mit der Maßnahme das niederrangige Straßennetz entlasten. Für die Verkehrsteilnehmenden heißt das: Auch bei Stau oder stockendem Verkehr ist das Abfahren von den Hauptverkehrsrouten auf das niederrangige Straßennetz verboten – außer sie zählen zum Ziel-, Quell- oder Anrainerverkehr.
Großraum Innsbruck, Kufstein und Reutte betroffen
Wie bereits in den vergangen Jahren konzentrierte man sich bei den Fahrverboten auf besonders stark von Reise- und Ausweichverkehr betroffene Strecken. Dazu gehören der Großraum Innsbruck sowie die Bezirke Kufstein und Reutte.
Zu Pfingsten gelten die Fahrverbote von Samstag, 27. Mai bis einschließlich Montag, 29. Mai, am verlängerten Wochenende zu Fronleichnam von Donnerstag, 8. Juni bis einschließlich Sonntag, 11. Juni sowie während der Sommerferien von Samstag, 8. Juli, bis einschließlich Sonntag, 10. September. Die Verkehrsbeschränkungen gelten jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr. Bei Bedarf werden zusätzlich auch Dosierampeln eingesetzt. Im Bezirk Reutte trat die entsprechende Verordnung des Landes bereits Ende April in Kraft.
„Diese Maßnahmen haben sich in Tirol seit 2019 bewährt – sowohl im Sommer als auch im Winter. Vergangenen Sommer wurden rund 73.000 Fahrzeuge zurückgewiesen. Das zeigt, wie wichtig die Abfahrverbote sind, um die Sicherheit auf den örtlichen Straßen in Tirol zu gewährleisten“,
betont LH Anton Mattle.
Kontrollen und Lkw-Dosierungen
Wie auch die letzten Jahre gibt es 2023 ebenfalls Kontrollen der Polizei. Wer gegen das Abfahrtverbot verstößt, wird zurückgeschickt. 172.000 Euro stellt das Land für diese Aktion zur Verfügung.
„Wir erwarten etwa zu Pfingsten, am verlängerten Wochenende zu Fronleichnam und in den Sommerferien sehr viel Reiseverkehr, weshalb wir die Fahrverbote auch heuer wieder verordnen, um die Versorgungssicherheit in den Gemeinden sowie die Verkehrsflüssigkeit in den Ortsdurchfahrten sicherzustellen“,
so LR René Zumtobel.
Zusätzlich zu den Fahrverboten für den Ausweichverkehr werden am Pfingstwochenende, am Freitag, den 26. Mai, sowie am Samstag, den 27. Mai, die im Sommer letzten Jahres angekündigten Lkw-Dosierungen in Kufstein durchgeführt.
Die Sommerfahrverbote auf einem Blick
Großraum Innsbruck und Bezirk Kufstein:
Gültigkeit: 27. Mai bis 29. Mai, 8. Juni bis 11. Juni sowie von 8. Juli bis 10. September, jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7 Uhr bis 19 Uhr
Übersicht aller Fahrverbote im Großraum Innsbruck
- B171a-1-A1 Tiroler Straße Abzwg. Hall Ast Tulfes in Fahrtrichtung Tulfes
- L38 Ellbögener Straße nach dem Kreisverkehr Ampass-Häusern in Fahrtrichtung Ampass
- L38 Ellbögener Straße nach der Kilometertafel 10,250 in Fahrtrichtung Ellbögen
- L38 Ellbögener Straße bei der Kilometertafel 11,750 in Fahrtrichtung Ellbögen
- Gemeindestraße Völs Gießenweg bis zur Einmündung L11 Völser Straße Fahrtrichtung Süden
- B171 Tiroler Straße Bereich Zirl ab Kilometertafel 88,2 in Fahrtrichtung Innsbruck
- L11 Völser Straße Bereich Kreisverkehr L11 Völser Straße / L306 Kranebitter Straße in Fahrtrichtung Kematen in Tirol
- L11 Völser Straße Bereich Kreisverkehr L11 Völser Straße / L306 Kranebitter Straße in Fahrtrichtung Innsbruck
- B171b Abzweigung Völs nach der östlichen Ausfahrt aus dem nördl. Kreisverkehr in Fahrtrichtung Innsbruck
- Gemeindestraße Völs - Afflingerstraße bis zur Kreuzung mit der Gemeinde Straße Völs - Peter Siegmayr-Straße
- L11 Völser Straße nach dem Kreisverkehr L11 Völser Straße / L57 Zirler Straße in Fahrtrichtung Unterperfuss
- L57 Zirler Straße ab der Autobahnabfahrt Zirl West in Fahrtrichtung Ortszentrum Zirl
- Ortsgebiet Zirl - Abfahrt B177 Seefelder Straße B177-3-R3 (Richtung Bühelstraße) und B177-2-R2 (Richtung Geistbühelweg) beide Fahrtrichtung Ortszentrum Zirl
- L13 Sellraintalstraße Bereich nach dem Kreisverkehr L13 Sellraintalstraße / Autobahnauffahrt A12 in Fahrtrichtung Süden (Kematen i.T.)
- L394 Axamer Straße nach der Kilometertafel 0,00 in Fahrtrichtung Axams
- Gemeindestraße Fotscherstraße, Sellrain, nach der Kreuzung mit der L13 Sellraintalstraßein Fahrtrichtung Süden/Grinzens
- Gemeindestraße Nösslach bei der Abfahrt des Autobahnparkplatzes Nösslach in Fahrtrichtung Süden/Brenner
Die Fahrverbote gelten auf folgenden Straßenabschnitten im Bezirk Innsbruck/ Innsbruck Land, wenn das Fahrziel in Deutschland oder in einem Land, das via Deutschland erreicht werden soll liegt:
- L38 Ellbögener Straße ab Kilometertafel 22,578 in Fahrtrichtung Innsbruck
- L38 Ellbögener Straße ab Kilometertafel 10,250 in Fahrtrichtung Innsbruck
- Gemeindestraße Nösslach bei der Abfahrt des Autobahnparkplatzes Nösslachin Fahrtrichtung Norden/Innsbruck
- L 226 Natterer Straße und L 227 Mutterer Straße beim Kreisverkehr Mutters/Natters in Fahrtrichtung Mutters/Natters
Übersicht der Fahrverbote im Bezirk Kufstein
- L 211 Unterinntalstraße (Kirchbichl/Langkampfen) in Fahrtrichtung Kufstein - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Bezirk Kufstein
- L 211 Unterinntalstraße (Kirchbichl/Langkampfen) in Fahrtrichtung Mariastein - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Bezirk Kufstein
- Gemeindestraße Endach/Kufstein ab „Kreisverkehr Kufstein Süd/
- B 173/Krankenhaus“ in Fahrtrichtung Krankenhaus – Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Stadt Kufstein
- L 295 Buchberger Straße (Ebbs) ab km 3,0 in Fahrtrichtung Niederndorf - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Gemeinde Ebbs
- „Alte Erler Straße“ (Niederndorf) nach Abzweigung von der L 209 in Fahrtrichtung Niederndorf - Ausgenommen Anrainerverkehr Gemeinde Niederndorf
- Gemeindestraße Endach/Kufstein ab dem Kreisverkehr „Kufstein Süd/B173/Krankenhaus“ in Fahrtrichtung Bezirkskrankenhaus Kufstein - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Stadt Kufstein
- Vom Eiberg kommend Fahrtrichtung Kufstein ab der Abzweigung Kreisverkehr Eibergstraße/Gemeindestraße Eibergstraße (B 173-Bayrischer Hof) - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Stadt Kufstein
- Einfangstraße abzweigend von der B 171 Fahrtrichtung Norden - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Stadt Kufstein
Bezirk Reutte:
Gültigkeit: 29. April bis 29. Mai, 8.Juni bis 11. Juni sowie von 8. Juli bis 10. September, jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7 Uhr bis 19 Uhr
Übersicht der Fahrverbote im Bezirk Reutte
- L 288 Pinswanger Straße wird ab der Abzweigung von der L 396 Weißhausstraße (km 6,250 + 35m) in Fahrtrichtung Pinswang und Pflach
- L 69 Reuttener Straße ab Km-Tafel 9,750 (Bereich Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
- L 288–0–A1 Zufahrtsstraße nach Pflach ab der Einmündung der Abfahrtsrampe von der B 179 Fernpassstraße (Abfahrt Reutte Nord) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
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