Einreise
Elektronische Registrierung weiterhin notwendig

Die Quarantänepflicht ist gefallen, doch die digitale Registrierung zur Einreise bleibt noch erhalten.  | Foto: BB Archiv
  • Die Quarantänepflicht ist gefallen, doch die digitale Registrierung zur Einreise bleibt noch erhalten.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Auch wenn die österreichweiten Öffnungen überall für etwas Normalität sorgen, bei einer Einreise nach Österreich muss weiterhin das Pre-Travel-Clearence-Formular vorgelegt werden.

Elektronische Registrierung notwendig

Wer einen Ausflug, und sei es auch nur ein Tagesausflug, außerhalb Österreichs plant, der muss trotz der geltenden Erleichterungen noch einiges beachten. Zwar fällt die bei der Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsrisiko, wie Deutschland oder Italien, die Quarantänepflicht weg, doch die elektronische Registrierung ist nach wie vor notwendig

Vor allem zu Pfingsten wird ein erhöhtes Reiseaufkommen erwartet. Seitens des Landes Tirol und der Landespolizeidirektion wird dies zum Anlass genommen, einmal mehr auf die aktuell geltenden Regelungen hinzuweisen, um Missverständnisse und Verzögerungen bestmöglich vorab auszuräumen. Vor allem das bei der Einreise nach Österreich bzw. Tirol vorzuweisende Pre-Travel-Clearance-Formular – die elektronische Registrierung – wird oftmals übersehen.

Ausnahmen?

"Ausgenommen sind ausschließlich Durchreisende oder der Transit“,

sagt Elmar Rizzoli, Leiter des Einsatzstabes Corona. Das heißt: Auch nach (kurzen) Ausflugs- oder Einkaufsfahrten nach Deutschland oder Italien ist bei Wiedereinreise nach Österreich bzw. Tirol die elektronische Registrierung notwendig. Die Registrierung kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen. PendlerInnen müssen die Registrierung alle 28 Tage erneuern.

HIER geht es zum Pre-Travel-Clearence-Formular

„In absoluten Ausnahmefällen kann das Pre-Travel-Clearance-Formular auch vor Ort an der Grenze ausgefüllt würden. Wir empfehlen Reisenden jedoch dringend, das Formular bereits vorab online zu befüllen, um Staus und Grenzwartezeiten bei der Einreise zu vermeiden“,

sagt Landespolizeidirektor Edelbert Kohler.

Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:

D, I, CH, A – Reisen zu Pfingsten. Was gilt wo? – Umfrage der Woche

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