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Tiroler Rechtsanwälte
Die Winterzeit ist leider auch die Unfallzeit

Ihre Tiroler Rechtsanwältin Vanessa Pircher informiert Sie über das Verkehrsrecht, im Zusammenhang mit Unfallschäden. | Foto: Vanessa Pircher
  • Ihre Tiroler Rechtsanwältin Vanessa Pircher informiert Sie über das Verkehrsrecht, im Zusammenhang mit Unfallschäden.
  • Foto: Vanessa Pircher
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TIROL. Durch Schnee und rutschige Straßen erhöht sich in der Winterzeit leider das Risiko zu verunfallen. Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis von außen, mit welchem der Verunfallte nicht rechnet. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass man bereits im Vorhinein so gut wie möglich informiert ist.


Anwaltliches Praxisbeispiel Verkehrsunfall

Nach einem Parkunfall, so denkt der Unfalllenker, reicht es, wenn dieser einen Zettel mit seinen Daten auf der Windschutzscheibe des gegnerischen Unfallautos hinterlässt. Dies ist aber unrichtig und kann strafrechtliche Folgen wegen Fahrerflucht nach sich ziehen.
Auch bei einem Sachschaden muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden. Dies kann bei einem Sachschaden nur dann unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten ihren Namen und ihre Anschrift wechselseitig nachgewiesen haben. Falls der Unfallgegner allerdings einen alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Eindruck hinterlässt, sollte jedenfalls die Exekutive beigezogen werden.

Richtiges Verhalten bei Personenschäden

Bei einem Personenschaden ist neben der Rettung auch immer die Polizei beizuziehen. Selbstverständlich muss die Unfallstelle abgesichert und auch Erste-Hilfe geleistet werden. Es ist grundsätzlich immer ratsam - auch bei einem reinen Sachschaden - die Polizei hinzuzuziehen. Hier fällt dann zwar eine „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro an, dafür wird aber alles dokumentiert. Die sogenannte Unfallsendlage (Endposition des Unfalls) ist mittels Lichtbildern festzuhalten. Weiters sind die Spuren des Unfalls sowie die Schäden zu dokumentieren. Ebenso sollten die Daten der Zeugen festgehalten werden. Gerade die Unfallsendlage kann später im Zivilverfahren wesentlich für die Verschuldensfrage sein. Anhand dieser Unfallsendlage  können gerichtliche Sachverständige oftmals den Schluss ziehen, wie sich der Unfall tatsächlich abgespielt hat.

Gemeinsames Ausfüllen des Unfallberichtes

Darüber hinaus sollte der Unfallbericht immer gemeinsam ausgefüllt werden. Hier passiert es immer wieder, dass - nachdem der Unfallgegner resolut und/oder aggressiv aufgetreten ist - dieser falsch ausgefüllt und trotzdem unterfertigt wird. Lassen Sie sich nicht beeinflussen und füllen Sie diesen in Ruhe und mit Bedacht aus. Falls dies nicht möglich sein sollte, ist es besser die Unterfertigung zu verweigern und einen eigenen Unfallbericht zu verfassen.

Strafrechtliche Folgen bei Personenschäden

Ein Personenschaden kann sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Verursacher haben. Das Opfer kann dann seine Ansprüche im Strafverfahren als sogenannter „Privatbeteiligter“ anmelden. Selbst bei kleinen Verletzungen ist es wichtig, dass diese zeitnah einer ärztlichen Untersuchung unterzogen werden.

Empfehlung Schmerztagebuch

Es sollte ein sogenanntes Schmerztagebuch geführt werden, in welchem alle Schmerzperioden und Verletzungen festgehalten werden. Die Dauer der Verletzung, Medikamente, Arztbriefe und der gesamte Heilungsprozess sollten dokumentiert werden. Dies ist für die Durchsetzung der Schmerzensgeldansprüche wichtig.

Fazit

Ein Unfall verursacht also einige juristische Fragen und deshalb sollten Sie unbedingt so rasch wie möglich eine rechtliche Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einholen. Dieser gibt Ihnen die Rechtssicherheit, die Sie benötigen.
Als hierfür spezialisierte Anwältin helfe ich Ihnen mit meiner Expertise gerne weiter.

Die Tiroler Rechtsanwälte – erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger

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