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Informationen zu Inkassowesen und Exekutionsrecht

Rechtsanwalt Christian Klotz informiert über Inkassowesen und Exekutionsrecht | Foto: BLICKFANG/Julia Türtscher
  • Rechtsanwalt Christian Klotz informiert über Inkassowesen und Exekutionsrecht
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TIROL. Was tun wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können? Der Innsbrucker Rechtsanwalt Christian Klotz gibt Ihnen nützliche Tipps und Informationen rund um das Thema Inkassowesen und Exekutionsrecht.


Was bedeutet Inkasso und Exekution?

Als Inkasso versteht man die Geltendmachung von Forderungen bei Schuldnern ganz generell. Bei der Exekution geht es um die zwangsweise Durchsetzung von bereits vollstreckbaren Titeln. Diese vollstreckbaren Titel können zum Beispiel Urteile, Vergleiche oder Zahlungsbefehle sein. Meist führen nicht erfüllte Zahlungspflichten zu einer Exekution.

Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?

Die Einbringung von Geldforderungen beginnt schon mit der Rechnungsstellung durch die Gläubigerseite. Diese Forderungen können unter anderem durch Mahnungen und Einbringungsversuche eines Inkassobüros geltend gemacht werden. Es kann aber auch sein, dass die Gläubigerseite bei Geldforderungen direkt einen Rechtsanwalt einschaltet oder es im Extremfall bis zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Sollte dann noch immer nicht bezahlt werden, kommt es zu einem Exekutionsverfahren. Rechtsanwälte bieten hier die volle Bandbreite an Unterstützung an. Diese reicht vom Mahnschreiben bis hin zur Vertretung in einem allfälligen Insolvenzverfahren der Schuldnerseite.

Was dürfen Inkassounternehmen und was nicht?

Sie dürfen grundsätzlich nur versuchen Forderungen ihrer Auftraggeber außergerichtlich einzutreiben. Meist erfolgt dies durch Mahnschreiben, aber auch Anrufe und persönliche Besuche finden statt. Zwangsmaßnahmen dürfen nicht gesetzt werden. Diese sind ausschließlich staatlichen Organen erlaubt. Mitarbeiter eines Inkassobüros muss man also nicht in seine Wohnung lassen.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen Inkasso?

Rechtsmittel im juristischen Sinne gibt es keine. Wichtig ist, dass man grundsätzlich nichts unterschreibt, weil Inkassounternehmen gerne Schuldanerkenntnisse vorlegen. Inkassomaßnahmen zu ignorieren ist aber keinesfalls zu empfehlen, weil das die Schulden meist noch viel höher macht. Am besten ist, sofort mit dem Gläubiger direkt Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob und in welcher Höhe eine Forderung (noch) besteht, ob eine Ratenzahlung eingeräumt werden kann oder ähnliches. Das empfiehlt sich schon bevor ein Inkassounternehmen einschreitet. Scheuen Sie auch nicht die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt beziehungsweise der Rechtsanwältin des Gläubigers, sollte bereits geklagt oder exekutiert werden.

Wie läuft ein Exekutionsverfahren ab?

Auf Basis des vorliegenden vollstreckbaren Titels (also zum Beispiel des Urteils, Vergleiches oder Zahlungsbefehls) wird beim zuständigen Bezirksgericht ein Exekutionsantrag eingebracht. Dort wird dann je nach Exekutionsart von einem Rechtspfleger oder Richter die Bewilligung erteilt. Danach erfolgt der Vollzug.

Rechtsbehelfe gegen eine Exekution?

Das kommt auf den Grund an. In den meisten Fällen ist es angebracht, einen Antrag auf Einstellung der Exekution zu stellen oder Klage einzubringen. Liegt der Exekutionsbewilligung kein Titel zugrunde, kann im vereinfachten Exekutionsverfahren Einspruch erhoben werden. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, die einen Rekurs rechtfertigen, einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit des Titels und vieles mehr.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre anwaltliche Vertretung gerne!

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